Nichtzahlen von Mindestlohn ist Straftat
Das Gericht in Magdeburg hatte erstmals in Deutschland das Unterschreiten von Mindestlöhnen als Straftat und nicht nur als Ordnungswidrigkeit bewertet, wie ein Sprecher des Landgerichtes Magdeburg am Donnerstag mitteilte.
In der Begründung des ohne mündliche Verhandlung gefassten Beschlusses der Naumburger Richter (2 Ss 141/10) hieß es, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Magdeburger Landgericht hatte den Unternehmer am 29. Juni 2010 des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt schuldig gesprochen. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro. Das Gericht hatte Stundenlöhne von maximal 1,79 Euro und minimal unter einem Euro ermittelt.
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