Extremismusklausel wird abgeändert
Sächsische Demokratieprojekte verunsichert
Es war ein kurzer Schlagabtausch, der gestern im sächsischen Landtag den Widersinn der Klausel vor Augen führte, mit der Innenminister Markus Ulbig (CDU) zivilgesellschaftliche Vereine vor dem Empfang von Fördermitteln auf Treue zum Grundgesetz verpflichten will. Die Klausel sei nötig, so der CDU-Innenpolitiker Volker Bandmann, weil manche Gegner von Rechtsextremismus selbst Probleme mit der freiheitlichen Grundordnung hätten. Er verglich diese mit Feuerwehrleuten, die eifrig Brände bekämpfen, die sie selbst zuvor gelegt haben. Sei denn, fragte Sabine Friedel (SPD), nun also geplant, alle Feuerwehrleute ein Papier unterschreiben zu lassen, wonach sie kein Feuer legen wollen?!
Das ist es nicht, und auch Fördergelder etwa für Städtebau werden weiter ohne Bekenntnis zur Demokratie ausgezahlt. Aber Vereine, die sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit engagieren, sollen aus dem Programm »Weltoffenes Sachsen« nur noch Geld erhalten, wenn sie die Extremismusklausel unterzeichnen. So solle gesichert werden, dass »weder unmittelbar noch mittelbar Steuergeld in extremistische Strukturen fließt«, bekräftigte Minister Ulbig gestern: »Das ist eine glatte Selbstverständlichkeit.«
FDP drängt auf Korrektur
Zugleich lenkte er allerdings im Streit um eine Passage ein, die Initiativen zudem verpflichtet, auch für Projektpartner zu bürgen. Dafür solle bis Januar eine »Formulierung gefunden werden, die verfassungsgemäß ist«, sagte Ulbig. Das habe das Kabinett beschlossen. Mit dem FDP-Abgeordneten Carsten Biesok hatte zuvor auch ein Koalitionsabgeordneter eine »notwendige Prüfung des zweiten Teils« der Klausel gefordert.
Minister und Koalition reagieren damit auf Kritik, wie sie etwa ein vom Kulturbüro Sachsen beauftragtes Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis formuliert. Battis hält den zweiten und dritten Satz der Klausel für verfassungswidrig. Er moniert viele unklare Rechtsbegriffe; zudem sei es »unklar, was eine extremistische Struktur darstellt«. Für die Vereine sei »weder klar, welche Überprüfungen, noch in welcher Form sie diese vornehmen sollen«.
Tatsächlich herrscht bei sächsischen Initiativen viel Unsicherheit. »Es ist nicht klar, welches Verhalten jetzt von uns erwartet wird«, sagt Susan Rüthrich, Geschäftsführerin des Netzwerks Courage. Die Linksabgeordnete Kerstin Köditz verweist auf praktische Probleme bei der Kooperation etwa mit dem NS-Opferverband VVN-BdA. Dieser wird auf Bundesebene als extremistisch eingestuft, in Sachsen nicht. So sei nicht abzuschätzen, wann bei einer Kooperation gegen die Klausel verstoßen werde.
Beklagt wird bei Initiativen auch die implizite Unterstellung, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Das sei »persönlich erschütternd« und beschädige die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Behörden, so Rüth-rich. Daneben bewirke die Aufforderung, Projektpartner auf Verfassungstreue zu überprüfen, eine »Kultur des Misstrauens«, betont Reinhard Glatzel vom Jugendhilfe-Verein Outlaw: »Was wir jedoch brauchen, sind breite Bündnisse.«
Diebische Freude bei NPD
Von diesen scheint indes vor allem die CDU abzurücken, die sich auch gestern wieder von der NPD vorwerfen lassen musste, in der »Antifa-Falle« zu sitzen und mit der finanziellen Förderung »linker Sozialbiotope« an einer »Linksradikalisierung der Gesellschaft« mitzuarbeiten.
Diese Flanke will die CDU offenbar schließen. Sie spiele dabei aber »mit gezinkten Karten«, sagt der Grünen-Abgeordnete Miro Jennerjahn: Die Union weigere sich, konkrete Bedenken gegen einzelne Projekte offen zu formulieren, und »arbeitet mit Verdächtigungen«.
Welchen Effekt das hat, war gestern im Landtag zu beobachten. Er empfinde »diebische Freude«, erklärte der NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel. Damit beantwortete er auch die eher rhetorische Frage von Kerstin Köditz, welche »extremistische Struktur wohl den größten immateriellen Nutzen aus dieser ganzen Debatte zieht«.
Der bisherige Text
»Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.
Uns ist bewusst, dass
keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller und immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.«
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