Zugeständnisse bei Vorratsdatenspeicherung
Justizministerin gegen anlasslose Speicherung
Osnabrück (AFP/ND). Im internen Streit der Bundesregierung um die Vorratsdatenspeicherung zeichnet sich womöglich ein Kompromiss ab. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich am Mittwoch unter anderem bei der Mindestspeicherfrist für die Telefon- und Internetverbindungsdaten kompromissbereit. Das Justizministerium sprach sich allerdings erneut gegen eine anlasslose Speicherung solcher Daten aus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Seitdem dürfen Verbindungsdaten aus Telefon- und Internetverkehr nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. Union und FDP streiten seither über eine Neuregelung. Die Diskussion war durch die jüngsten Terrorwarnungen verschärft worden.
De Maizière sagte nun der »Neuen Osnabrücker Zeitung», ihm sei »sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen«. Er nannte mehrere Punkte, in denen er »kompromissbereit« sei: die Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, den Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie »mögliche Zugriffshürden für die Strafverfolger«.
De Maizière verwies auf eine EU-Richtlinie, die eine Mindestspeicherfrist von sechs Monaten für Telefon-, Handy- und Internetverkehrsdaten vorsieht. Im Rahmen einer Kompromisslösung sei es denkbar, diese Vorschrift in Deutschland gestaffelt nach Nutzungsarten zu gestalten, wenn die EU-Kommission dem zustimme. Zudem sei es möglich, einen Abruf sämtlicher bei den Anbietern gespeicherter Verbindungsdaten nur bei »schwerer Kriminalität« zuzulassen, sagte der CDU-Politiker. Im Bereich der Strafverfolgung könne er sich vorstellen, auf die Speicherung oder den Abruf von Standorten zu verzichten, die beim Telefonieren mit dem Handy anfallen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt jedoch jegliche Speicherung ohne konkreten Anlass weiterhin ab, wie ein Sprecher ihres Hauses bekräftigte. Das Bundesverfassungsgericht hatte die automatische Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate als »besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis« bewertet. Die Richter erkannten aber auch an, dass die Daten »für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung« seien.
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