Versorgungsfall mit Hindernissen

Ernennung von SPD-Mann zum Stasi-Landesbeauftragten in Sachsen-Anhalt kommt nicht voran

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: 3 Min.
Mitte November wurde Ulrich Stockmann in Sachsen-Anhalts Landtag zum Stasi-Landesbeauftragten gewählt. Der frühere SPD-Europapolitiker soll versorgt werden, sagen Kritiker. Doch Pannen und ein Gerichtsurteil verhinderten seit Wochen seine Ernennung.

Am 1. Januar hatte Ulrich Stockmann Geburtstag: Der SPD-Politiker aus Sachsen-Anhalt wurde 60. Eigentlich ein Grund zur Freude. Bei Stockmann hielt sich die Ausgelassenheit aber wohl in Grenzen, könnte der Geburtstag doch seine berufliche Laufbahn bremsen.

Ginge es nach Stockmann, seinen Parteifreunden und der Mehrheit der Abgeordneten in Sachsen-Anhalts Landtag, würde der einstige Bauingenieur, Pfarrer und Politiker in den nächsten fünf Jahren als Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen arbeiten: Er wurde am 11. November im Landtag gewählt, wenn auch erst im zweiten Wahlgang. Um die Personalie hatte es zuvor ein Tauziehen gegeben; die CDU und das SPD-geführte Justizministerium bevorzugten einen Bewerber, der die Außenstelle der Birthler-Behörde Frankfurt (Oder) leitet und geeigneter zu sein schien als Stockmann, der sich seit 1994 im EU-Parlament Meriten als Verkehrsexperte erwarb.

Das Mandat aber büßte er 2009 ein, weshalb ihn die SPD als Nachfolger für den vormaligen Landesbeauftragten Gerhard Ruden vorschlug. Dieser, 2005 von der CDU mit dem Posten versorgt, hatte sich aus dem Amt geschossen, als seine Kooperation mit der Staatssicherheit bekannt wurde und er nicht etwa Reue zeigte, sondern erklärte, wer vom MfS verhaftet worden sei, habe schließlich selbst Schuld. Im Frühjahr 2010 trat er zurück.

Seither wurde aus dem Verkehrsexperten der DDR-Oppositionelle Stockmann, und die SPD überzeugte die CDU, ihn in ein Personalpaket aufzunehmen. Nach der Wahl erklärte der Ministerpräsident und Gynäkologe Wolfgang Böhmer, die schwierigsten Geburten seien die schönsten. Kommentatoren sprachen von einem »reinen Versorgungsfall«.

Versorgt ist Stockmann freilich bislang nicht: Klagen zweier Kontrahenten verhinderten die Ernennung. Ging ein erstes Verfahren in Magdeburg noch im Sinn der Landesregierung aus, untersagte das Verwaltungsgericht Halle jetzt, ihn ins Amt zu heben. Der Kläger war Medienberichten zufolge kein Unbekannter: Es handelt sich um den Polizisten Sven Gratzik, einen von drei Staatsschützern aus Dessau, die ihrem Vorgesetzten vorwarfen, sie bei Ermittlungen gegen Rechts ausgebremst zu haben. Die Affäre beschäftigte im Landtag zuletzt einen Untersuchungsausschuss.

So weit ist die Causa Stockmann noch nicht gediehen; im Verfahren, in dem die Regierung in Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht gehen will, kamen indes Ungereimtheiten zu Tage, über die Beobachter die Köpfe schütteln. So soll eine unvorteilhafte Beurteilung Stockmanns im Ministerium später korrigiert worden sein. »Das wirft ein ganz schlechtes Licht«, sagt die Linksabgeordnete Gudrun Tiedge, die durch solche Pannen Amt und Person stark beschädigt sieht. Sie verlangt nun, das Verfahren noch einmal aufzurollen: »Man sollte völlig neu entscheiden.«

Stockmann wäre in diesem Fall nicht mehr im Rennen: Laut Gesetz kann kein Bewerber gewählt werden, der vor Ablauf der fünfjährigen Amtszeit 65 Jahre alt wird. Die Schwelle hat Stockmann am 1. Januar überschritten. Darüber, ob er das Amt auch antreten kann, wenn er vor seinem 60. Geburtstag gewählt, aber danach ernannt wird, streitet man in Magdeburg noch.

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