»Es kommt auf das Know-how an«

Dennis Grabowski über Strafverfolgung im Internet

  • Lesedauer: 3 Min.
Dennis Grabowski ist Vorsitzender des Vereins naiin (no abuse in internet). Naiin hat sich auf die Bekämpfung von Internet-Kriminalität spezialisiert, mit Schwerpunkt Kinderpornografie. Der Verein arbeitet mit Internetdienste-Anbietern und Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Dennis Grabowski ist Vorsitzender des Vereins naiin (no abuse in internet). Naiin hat sich auf die Bekämpfung von Internet-Kriminalität spezialisiert, mit Schwerpunkt Kinderpornografie. Der Verein arbeitet mit Internetdienste-Anbietern und Strafverfolgungsbehörden zusammen.

ND: Das Bundeskriminalamt (BKA) klagt seit Monaten, ohne Vorratsdatenspeicherung könne Kriminalität, insbesondere im Internet, nicht mehr verfolgt werden. Was sind Ihre Erfahrungen?
Grabowski: Das BKA erweckt den Eindruck, als könnte es keine Internet-Straftaten mehr aufklären. So ist es natürlich nicht. Wir arbeiten seit zehn Jahren in diesem Bereich und konnten keine relevanten Unterschiede feststellen, ob mit oder ohne Speicherung aller Verbindungsdaten. Die Aufklärungsquote der deutschen Behörden bei Straftaten im Internet betrug 2007, also vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, 82,9 Prozent und nach Einführung 75,7 Prozent im Jahr 2009. Sie ist also sogar gesunken. Ähnliche Erfahrungen machen wir auch in anderen Ländern. Auch hier entscheidet nicht die Vorratsdatenspeicherung, sondern vielmehr die personelle Ausstattung und das technische Know-how der Behörden über Erfolg oder Misserfolg.

Dennoch warnen Sicherheitsbehörden und Generalstaatsanwälte vor einer »Sicherheitslücke«.
Das widerspricht der Faktenlage. Das BKA selbst hat bisher nur emotionalisierende Einzelfälle präsentiert, aber kein Gesamtbild. Es mutet wie eine Kampagne an, die in einem solchen Ausmaß ansonsten nur von Lobbyisten bekannt ist. In gewisser Weise werden hierbei die Themen Kinderpornografie und Terrorismus instrumentalisiert. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums spielen Verbindungsdaten in 99,5 Prozent aller Ermittlungsverfahren nämlich überhaupt gar keine Rolle.

Die Justizministerin schlägt als Alternative »Quick-Freeze« vor, das »Einfrieren« von Daten auf Zuruf und mit richterlicher Prüfung.
Dieses Verfahren ist treffsicherer und rechtsstaatlich unbedenklich. Die Unschuldsvermutung bleibt gewahrt, denn nur Verdächtige geraten ins Fadenkreuz, und nur deren Verbindungsdaten werden gespeichert. Die Vorratsdatenspeicherung dagegen stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht. Aus Kommunikationsdaten lassen sich umfassende Persönlichkeitsprofile erstellen, allein die Masse macht fehler- und missbrauchsanfällig. Es ist doch absurd: Bei Debatten um Facebook & Co. fordert die Politik von der Internetwirtschaft immer Datensparsamkeit ein. Und hier fordert sie nun das Gegenteil.

Wo ist Quick-Freeze erprobt?
In den Vereinigten Staaten wird das Verfahren eingesetzt. Dort gibt es keine Vorratsdatenspeicherung.

Der Innenminister wendet ein, wo nichts gespeichert ist, kann nichts eingefroren werden. Er verweist auf Flatrates und darauf, dass Verkehrsdaten nur wenige Tage gespeichert würden.
Der Einwand ist zu pauschal. So können Flatrates festen IP-Adressen zugeordnet sein. Aber in der Tat ist es derzeit weitestgehend den Unternehmen überlassen, welche Daten sie erheben. Das wäre jedoch durch eine einheitliche Vorschrift einfach zu ändern. Ansonsten speichern die meisten Anbieter Verbindungsdaten ihrer Kunden zu Abrechnungszwecken oder zur Pflege ihrer Infrastruktur. Aber eben nur für kurze Zeit und nicht ein halbes Jahr. Und dafür gibt es gute datenschutzrechtliche Gründe.

Fragen: Ines Wallrodt

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