Der Rest ist Abwarten

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 1 Min.

Entenjagd in Nordrhein-Westfalen – nur jagt eine Ente die andere. Der Verfassungsgerichtshof hat gestern den Nachtragshaushalt durchaus nicht »gekippt«. Ist der Sonderetat verfassungswidrig? Muss er von der dritten Gewalt gestoppt werden? Alle mal herhören: In der Sache ist noch nichts entschieden! Die Münsteraner Richter untersagen der Regierung nämlich nur, weitere Kredite aufzunehmen. Umschichtungen innerhalb des Haushaltes bleiben möglich. In der Hauptsache fallen die Würfel erst im launischen Monat April.

Sozialdemokraten und Grüne reagierten betont gelassen. Eng wird es für Rot-Grün nämlich erst dann, wenn das Gericht in der Hauptsache im Sinne der schwarz-gelben Kläger entscheidet – und den gesamten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt. Gewiss, über »denkbare« (»WAZ«, »Rheinische Post«, »Spiegel«, »Welt« u.v.a.) Neuwahlen kann man immer spekulieren. Auch jetzt schon. Aber an Neuwahlen haben nur die Grünen ein Interesse. Die SPD würde sie notfalls akzeptieren. Doch fehlt den beiden Parteien eine Stimme zur Landtagsmehrheit – auch dann, wenn das Parlament über seine eigene Auflösung befinden muss. Indes haben die anderen Fraktionen – CDU, FDP, LINKE – bei einem erneuten Urnengang nichts zu gewinnen. Nüchtern betrachtet: Schwarz-Gelb hat einen Teilsieg errungen, Rot-Grün eine Teilniederlage erlitten. Aber Gleiches gilt auch umgekehrt. Der Rest ist Abwarten.

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