Sag mir, bist du Extremist?
Länder und Initiativen gegen Rechts üben Kritik an Gesinnungscheck
Die Wortwahl ist geharnischt. Als »Störfeuer« für das Engagement der Bürger gegen Rechts bezeichnet Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) die Extremismusklausel, die Empfänger von Bundesfördergeldern künftig unterschreiben sollen. Das Land, in dem sich die NPD für den Einzug in den Landtag rüstet, habe ein gehöriges Problem mit dem Rechtsextremismus; der Widerstand dagegen wuchs nur langsam. Auch dank Ermunterung durch Initiativen wie den Verein »Miteinander« oder das Dessauer Projekt »Gegenpart« wuchsen aber immer öfter Bündnisse gegen Rechts. Wenn jetzt ein »Gesinnungscheck als Eintrittkarte« verlangt werde, drohe die Entwicklung gebremst zu werden: »In einem Klima des Misstrauens wachsen keine Bündnisse«, so Hövelmann.
Mit dieser Furcht ist der SPD-Minister nicht allein. Bundesweit protestierten an einem Aktionstag gestern Vereine, Träger und Politiker gegen die Klausel, mit der sich Empfänger von Fördergeldern nicht nur selbst zum Grundgesetz bekennen, sondern auch eine Bürgschaft für ihre Projektpartner abgeben sollen. Dazu müssten Dossiers angelegt und Rechenschaft bei den Geldgebern abgelegt werden. Hunderte Protest-E-Mails, Faxe und Briefe gingen gestern bei dem von der CDU-Frau Kristina Schröder geführten Bundesfamilienministerium und Bundeskanzlerin Angela Merkel ein. Initiatoren des Protests waren die Aktion Sühnezeichen, das Kulturbüro Sachsen, die Opferperspektive Brandenburg und der Verein für Demokratische Kultur in Berlin.
Auch in Sachsen bekamen Regierungspolitiker Post. Der Freistaat will als einziges Bundesland die Erklärung auch auf eigene Programme anwenden. Nach massiver Kritik soll die Forderung geändert werden, wie genau, ist allerdings noch nicht bekannt. Die Abstimmungen mit dem Justizressort laufen, heißt es.
Jenseits solcher politischen Vorstöße hatte das Land Berlin zuletzt angekündigt, Widerspruch gegen die Extremismuserklärung einzulegen. Anlass dafür ist ein Fördermittelbescheid des Bundes, der an das Land geht; dieses stockt die Gelder auf und reicht sie an die Vereine und Initiativen weiter. Das Vorgehen werde von Sachsen-Anhalt »unterstützt«, sagt Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte und im Sozialministerium für die Koordination der Mittelvergabe zuständig. Auf diese Weise komme es zu einer Prüfung der Klausel, gegen die ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis starke juristische Einwände formuliert hatte. Sachsen-Anhalt werde aber nicht selbst Widerspruch gegen den eigenen Bescheid erheben, sondern das Resultat der Prüfung in Berlin abwarten – Devise: Doppelt hält nicht immer besser.
In vielen Vereinen würde die »Gesinnungsschnüffel-Erklärung«, wie Miteinander-Geschäftsführer Pascal Begrich formuliert, neben erheblicher Mehrarbeit auch große Gewissenskonflikte bewirken: »Staatlich verordnetes Misstrauen stellt unsere Arbeitsgrundlage in Frage.« Lenkt Schwarz-Gelb im Bund nicht ein, kommen sie gleichwohl kaum um eine Unterschrift herum, wenn nicht der völlige Abbruch der Arbeit riskiert werden soll. Das räumt auch Möbbeck ein. Zwar hofft man dank breiten politischen Drucks doch noch auf ein Einlenken im Hause Schröder. Andererseits könne es sich das Land gerade im Vorfeld der Wahl »nicht leisten, Programme auf die lange Bank zu schieben, bis die juristische Prüfung abgeschlossen ist«. Im Klartext: Die Träger könnten zwar mit den Zähnen knirschen – zur Verweigerung aber wird zumindest das Land nicht raten.
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