Bewegung bei Lehman Brothers
Einigung in den USA/ BGH verhandelt im April
New York/Frankfurt/Karlsruhe (dpa/ND). Als erste Gläubigerin erreichte die Insolvenzverwaltung der ebenfalls zahlungsunfähigen deutschen Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG am Donnerstag eine bilaterale Einigung mit der US-Mutter. Laut Mitteilung wurden Forderungen der deutschen Tochter in Höhe von 6,6 Milliarden US-Dollar (4,8 Mrd Euro) anerkannt.
Die Einigung steht unter dem Vorbehalt, dass sich in den USA Verhandlungen mit weiteren Gläubigern anschließen und der Insolvenzplan zudem von einem Gericht bestätigt werden muss. Auch steht noch nicht fest, zu welchem Anteil die Forderungen der Bankhaus AG später tatsächlich befriedigt werden. Nach US-Medienberichten hatten sie zunächst 25 Milliarden Dollar betragen, wobei viele Doppelforderungen enthalten gewesen sein sollen. Finanzkreise schätzen die Höhe der zuletzt erhobenen Ansprüche auf fünf bis zwölf Milliarden Dollar.
Die Vereinbarung werde für das deutsche Insolvenzverfahren ein wichtiger Schritt bei der Abwicklung sein, sagte der deutsche Insolvenzverwalter Michael Frege. Das wirtschaftliche Ergebnis sei ein Kompromiss, der die Interessen beider Verfahren angemessen löse.
Die Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt war die zweitgrößte Auslandstochter der zusammengebrochenen US-Investmentbank nach Lehman Brothers International (Europe) in London. Die Briten prozessieren gegen die deutsche Lehman-Tochter um eine runde Dollar-Milliarde. Diese Auseinandersetzung ist mit dem US-Abkommen nicht beendet. Keine unmittelbaren Auswirkungen hat die Einigung zudem für die rund 50 000 Bankkunden, die in Deutschland Lehman-Zertifikate erworben hatten. Diese Inhaberschuldverschreibungen waren von einer niederländischen Lehman-Tochter ausgegeben worden, die ebenfalls Forderungen an die US-Mutter stellt. Bei den Gläubigern der deutschen Bankhaus AG handelte es sich um institutionelle Anleger, die inzwischen vom Einlagensicherungsfonds entschädigt worden sind.
Die Pleite der Investmentbank wird erstmals auch den BGH beschäftigen: Im April werden Klagen von Anlegern verhandelt, die auf Empfehlung ihrer Bankberater Lehman-Zertifikate gekauft hatten. Mit der Insolvenz der Investmentbank im September 2008 waren die Zertifikate weitgehend wertlos geworden. Zahlreiche Anleger verloren ihr Geld; die Pleite von Lehman Brothers war ein Auslöser der weltweiten Finanzkrise.
In den beiden Parallelverfahren, die am 12. April vor dem 11. Zivilsenat des BGH verhandelt werden, hatten Anleger auf Rat ihrer Sparkasse jeweils für mehrere tausend Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Nun fordern sie von ihrer Sparkasse Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.
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