Fauler Kompromiss

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.

Wunder geschehen, möchte man meinen. Schneller als allgemein erwartet rief der Bundesrat am Freitag den Vermittlungsausschuss an, um die Blockade bei den Hartz-IV-Verhandlungen zu überwinden. Und das auch noch mit einer Programmergänzung. Offenbar wollen beide Seiten nun auch über die Wiedereinführung von Sonderbedarfen für Hartz-IV-Bezieher reden. Diese Extrazahlungen der Ämter für teure, aber notwendige Anschaffungen waren im Zuge der Hartz-IV-Reform 2005 gestrichen worden. Bis dahin konnten Langzeitarbeitslose zusätzliches Geld beantragen, wenn etwa ein neuer Kühlschrank benötigt wurde. Dass diese Zahlungen nun als »besondere Bedürfnisse« eine Wiederauferstehung erleben, ist sicher ein Fortschritt, wenn nicht gar ein kleines Wunder.

Doch Vorsicht! Offenbar sollen diese besonderen Bedürfnisse einen faulen Kompromiss kaschieren. Sachleistungen statt Regelsatzerhöhungen. Das Szenario, welches beiden Seiten vorschwebt, könnte so aussehen: Man belässt die umstrittene Regelsatzerhöhung bei jenen fünf Euro, die das Bundesarbeitsministerium errechnet haben will. Zwar wissen beide Seiten, dass dabei geschummelt wurde, um den Betrag möglichst klein zu halten. Wenn man aber nun den Betroffenen im Gegenzug wieder etwas Geld für besondere Bedürfnisse wie eine Nahverkehrs-Monatskarte zugesteht, dann dürfte dies ein Kompromiss sein, bei dem beide Seiten ihr Gesicht wahren könnten. Ob für die Betroffenen dabei mehr rauskommt, darf bezweifelt werden. Zumal offenbar auch die gleiche Bezahlung für Leiharbeiter von der Agenda gestrichen werden soll.

So gesehen, entpuppt sich das Anfangs erwähnte Wunder vielmehr als fauler Kompromiss. Existenzsichernde Regelsätze und die gerechte Entlohnung von Leiharbeitern sind ihm allzu leichtfertig geopfert worden.

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