Politisches Urteil

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 1 Min.

Ein durch und durch politisches Urteil – das ist es, was das NRW-Verfassungsgericht gestern verkündete. Die bordeauxroten Roben sprachen erstens ein faktisches Politikverbot für Rot-Grün aus. Sie nutzen dabei zweitens ihren Ermessens-Spielraum voll aus. Und zwar, drittens, ganz im Sinne der schwarz-gelben Kläger: Der Nachtragshaushalt 2010, so das Urteil, ist verfassungswidrig und nichtig.

Dabei bedeutete er allenfalls einen Tropfen auf den heißen Stein – für Kitas und Kommunen; für die Abschirmung der West LB-Risiken. Selbst das also ist der Landesregierung nicht gestattet. Und das ist keine Frage der richtigen »Darlegung«, wie nun manch einer glaubt (nach dem Motto: »Beim nächsten Mal müsst ihr halt besser argumentieren!«). Nein, die Richter würden (viertens!) Neuschulden auch künftig nur dann akzeptieren, wenn sie eine Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes erkennen mögen und einzusehen gewillt sind, dass diese Schulden der Behebung genau dieses Problems dienen. Die Juristen verschieben zudem – fünftens! – die Machtverhältnisse im Bundesland: Künftige Sparhaushalte, wie durch das Urteil erzwungen, wird die LINKE nicht mittragen.

Also Neuwahlen? Danach wären SPD und Grüne wohl nicht mehr auf das Wohlwollen der LINKEN angewiesen. Weil sie eine eigenständige Mehrheit hätten – fürs Schmalspurregieren. Doch sie wären, sechstens, eine Regierung von Münsteraner Gnaden.

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