Der Nachweis zum Antrag
Vor dem Runden Tisch zum Bildungspaket: Lehrerverbände kritisieren Verwaltungsaufwand
Berlin (Agenturen/ND-Stötzel). Bundesministerin Ursula von der Leyen muss etwas unternehmen. Ein groß angekündigtes Bildungspaket für Kinder, das kaum jemand in Anspruch nimmt, macht keinen guten Eindruck. Nach der Ansage, die Frist für rückwirkende Anträge über den 30. April hinaus verlängern zu wollen, hatte von der Leyen der »Passauer Neuen Presse« mitgeteilt, sie halte es »für richtig, jede Hartz-IV-Familie einzeln anzuschreiben«. Ihr Sprecher, Jens Flosdorff, stellte gestern klar, dass die Ministerin dies jedoch nicht selbst in die Hand nehmen will. Sie habe großes Interesse daran, dass es geschehe. Zuständig seien allerdings die Kommunen, von denen viele solche Schreiben bereits verschickten.
Von den Erziehungsberechtigten verlangte von der Leyen, dass sie »ihren Teil der Verantwortung wahrnehmen«. Die Betreffenden seien ja auch in der Lage, ihren Hartz-IV-Regelsatz und die Mietkosten zu beantragen, warum also sollten sie keinen Antrag für das Bildungspaket der Kinder stellen können? Weiterhin seien Lehrer, Erzieher und Vereinsmitglieder in der Pflicht.
Wie eine Umfrage von »Spiegel Online« ergab, beantragten in den großen Städten erst zwei Prozent der Hartz-IV-Haushalte die neuen Leistungen wie Schulmittagessen, Nachhilfestunden und Vereinsbeiträge. Sie sollen rückwirkend von Januar an rund 2,5 Millionen Kindern zugute kommen, deren Eltern Hartz IV, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte den 120 000 Familien, die den Kinderzuschlag für Geringverdiener erhalten, bereits im März einen Infobrief über das Bildungspaket geschickt. Eine Sprecherin des Bundesbauministeriums, das für die Wohngeldbezieher zuständig ist, sagte dem epd auf Nachfrage, die Empfänger von Wohngeld erhielten keine Extrapost.
Lehrerverbände kritisierten unterdessen die Vorschriften zur Kostenübernahme von Nachhilfe für Schulen und Eltern als wenig praktikabel. Der Vorsitzende des Deutschen Realschullehrerverbandes, Jürgen Böhm, wies darauf hin, dass die Lehrer den »Wahnsinnsverwaltungswust« nicht bewältigen könnten. Damit Eltern die Kosten für Nachhilfeunterricht erstattet bekommen, muss ein Lehrer bestätigen, dass die Versetzung ihres Kindes gefährdet ist. Solche Anträge wurden offenbar bisher kaum bei den Jobcentern gestellt.
Die Landtagsfraktion der CDU in Mecklenburg-Vorpommern beschloss gestern, ein Sorgentelefon zum Bildungspaket einzurichten. Dienstags von 12 bis 14 Uhr und donnerstags von 10 bis 14 Uhr können sich Bürger künftig unter der Nummer 0385/5252244 zu den üblichen Telefonkosten beraten lassen. Kommentar Seite 8
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