Werbung

Kinderbetreuungskosten klug geltend machen

Steuerrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Nicht verheiratete Eltern sollten es sich gut überlegen, von welchem Konto die Kinderbetreuungskosten gezahlt werden. Am besten sei es, wenn derjenige die Zahlungen leistet, der das höhere Einkommen hat, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Dann könnten die Ausgaben besser als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München (Az. III R 79/09). Ihr zufolge kann nur der Elternteil die Kinderbetreuungskosten für die Kita oder den Hort als Werbungskosten abziehen, der den Vertrag abgeschlossen und die Zahlung getragen hat. Eine Übertragung auf den anderen Elternteil ist nicht möglich.

Im verhandelten Fall hatte die Mutter die Betreuungskosten für das gemeinsame Kind gezahlt. Die Einkünfte der Frau waren aber so gering, dass sich ein Abzug der Kosten steuerlich nicht auswirkte.

Warum Steuerbescheid nicht korrigiert wird

Der Bezirksverkaufsleiter einer Einzelhandelskette betreute regelmäßig fünf bis neun Filialen. Bei seinen Einkommensteuererklärungen für 2003 bis 2005 wollte er Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuermindernd berücksichtigt wissen, zusätzlich Mehraufwendungen für Verpflegung auf Reisen. Der Finanzbeamte zog auch die Reisekosten vom zu versteuernden Einkommen ab.

Erst bei einer Außenprüfung bemerkte das Finanzamt, dass der Verkaufsleiter gar keine »Reisetätigkeit« im Sinne des Steuerrechts ausübte: Da er mehrere, aber immer die gleichen Filialen betreute, waren diese als »einheitliche regelmäßige Arbeitsstätte« einzustufen. Daher konnte der Steuerzahler keine »Verpflegungsmehraufwendungen« als Werbungskosten geltend machen. Dieser Posten wurde gestrichen, die Steuerbescheide zu Ungunsten des Verkaufsleiters geändert.

Dessen Klage gegen die Steuerbescheide hatte beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz Erfolg. Es sei keine Reisetätigkeit, die immer gleichen Filialen aufzusuchen. Auch wenn der Steuerpflichtige seinen Job nur ungenau beschrieben habe: Hätte der Sachbearbeiter im Finanzamt gründlich gearbeitet, hätten ihm trotzdem die offenkundig widersprüchlichen Angaben in den Steuererklärungen auffallen müssen.

Wenn jemand viele Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle geltend mache, gleichzeitig aber eine hohe Zahl von Dienstreisen (mit Abwesenheit von der Wohnung!) angebe, müssten sich dem Finanzbeamten Zweifel aufdrängen. Dann müsse er nachhaken und den Steuerzahler auffordern, die Ungereimtheiten zu erklären – anstatt die Angaben einfach zu übernehmen und abzuhaken. Wenn ein Finanzbeamter seine Amtsermittlungspflicht verletze, könne dies nicht zu Lasten des Steuerzahlers korrigiert werden.

Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2011(Az. 3 K 2208/08)

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -