Keine Annäherung beim Thema »Bäderregelung«
Sonntagsöffnungszeiten in Küstenorten bleibt umstritten
Hintergrund der Debatte ist, dass die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und das katholische Erzbistum die »Bäderregelung« in Schleswig-Holstein gerichtlich überprüfen lassen wollen. Nach Gesprächen mit der Kieler Landesregierung ruht die Klage jedoch vorerst. In Mecklenburg-Vorpommern haben die evangelischen Kirchen die überarbeitete »Bäderregelung« akzeptiert. Die katholische Seite hat über eine mögliche Klage dagegen noch nicht entschieden.
Die Einschränkung von Verkaufszeiten an Sonntagen sei kein alleiniges Anliegen der Kirchen, sagte Petra Bahr, Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland. Sportvereine und Kulturveranstalter beklagten, dass die Sonntagsarbeit ihre Aktivitäten zunehmend erschwerten. Der Sonntag gebe der Gesellschaft eine Struktur, die es zu erhalten gelte. Der Sonntag sei heute weniger von Ruhe und Stille geprägt, sondern werde zunehmend für Aktivitäten wie Feste, Sport, Konzerte oder Events genutzt.
In Mecklenburg-Vorpommern leben nach den Worten von Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) rund 170 000 Menschen vom Tourismus. In keinem anderen Bundesland habe der Tourismus eine derart herausragende wirtschaftliche Bedeutung. Die Gäste suchten im Norden zwar Ruhe und Erholung, wollten dabei jedoch nicht auf Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten verzichten.
Die neue Bäderregelung sei ein unbefriedigender Kompromiss, sagte Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord. Die Öffnung der Läden an Sonntagen sollte auf wenige Ostseebäder beschränkt werden. Auch der pommersche Bischof Hans-Jürgen Abromeit kritisierte die Verordnung. Supermärkte sollten an Sonntagen geschlossen bleiben, während es für kleine Fachgeschäfte Ausnahmen geben könnte.
Die deutschen Ostsee-Urlaubsorte stehen nach den Worten von Bernd Fischer, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, in direkter Konkurrenz zu den Kanaren, Mallorca oder Polen. Mehrere Einzelhändler von Küstenorten beklagten, dass die erzwungene Schließung ihrer Geschäfte an Wintersonntagen erhebliche Einbußen mit sich brächten. Gerade der Einkauf am Sonntag sei ein entspanntes Familienerlebnis.
In Schleswig-Holstein ist die Öffnung der Geschäfte in 72 Touristenorten erlaubt, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 96. Hier dürfen die Läden mit eingeschränktem Sortiment von Ende März bis Ende Oktober sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen. Zu dem Symposion eingeladen hatten die evangelischen Kirchen von Nordelbien, Mecklenburg und Pommern sowie das katholische Erzbistum Hamburg.
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