Daimler kommt vor Gericht

Berufungskammer in USA lässt Klage wegen Folter in Argentinien zu

  • Jürgen Vogt, Buenos Aires
  • Lesedauer: 3 Min.
Eine Berufungskammer in Kalifornien entschied am Mittwoch, dass in den USA eine Klage von 22 Argentiniern zulässig ist. Sie werfen Daimler vor, während der Militärdiktatur in Argentinien in den 70er Jahren mit der Junta zusammengearbeitet zu haben.

Der Weg ist frei für die Klage von 22 Argentiniern. Sie wollen den Daimlerkonzern für das Verschwindenlassen von mindestens 14 Betriebsräten in der argentinischen Niederlassung von Daimler-Benz in den Jahren 1976 und 1977 zur Verantwortung ziehen.

Ein Berufungsgericht in San Francisco befand am Mittwoch, dass eine zivilrechtliche Entschädigungsklage gegen Daimler wegen Tötung, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen an Mercedes-Benz-Arbeitern in Argentinien von einem Gericht in den USA angenommen werden muss.

Die Vorwürfe der Kläger wiegen schwer. Mercedes-Benz Argentina habe damals mehrere unbequeme Arbeitnehmervertreter in seinem Werk nahe Gonzales Catán in der Provinz Buenos Aires an die Militärdiktatur ausgeliefert, um einen Streik zu beenden.

Zeugenaussagen wie die des Überlebenden Héctor Ratto weisen auf eine Zusammenarbeit zwischen der Werksleitung und den Militärs hin. Der ehemalige Betriebsrat Ratto sagte aus, dass der damalige Daimler-Manager Juan Tasselkraut ihn persönlich den Sicherheitskräften übergeben und ihnen außerdem die Adresse des Arbeiters Diego Nuñez mitgeteilt habe. Der verschwand daraufhin ebenfalls spurlos bis heute.

Da eine Klage in Argentinien nicht eingereicht werden konnte, versuchten Überlebende und Angehörige der Verschwundenen, den Rechtsweg im Ausland zu beschreiten. In Deutschland wurde ein Verfahren, dass der Anwalt Wolfgang Kaleck im Namen der Betroffenen angestrengt hatte, Anfang 2000 von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingestellt. 2004 reichten die Anwälte Terry Collingsworth und Daniel Kovalik in den USA eine Klage ein. Die wurde 2007 von einem Bezirksgericht zunächst abgewiesen. Begründung: nicht zuständig. Das sahen die Richter am kalifornischen Berufungsgericht jedoch anders: Die USA und besonders der Bundesstaat Kalifornien hätten in den fraglichen Jahren so viele in Argentinien montierte Daimler-Fahrzeuge importiert, dass die Firma unter die US-Gerichtsbarkeit falle. Das Urteil fußt auf einem Gesetz aus dem Jahr 1789, nach dem in den USA vertretene Firmen auch für Vorkommnisse an ihren ausländischen Standorten verantwortlich sind. Die Kläger müssten schon viel zu lange auf eine Reaktion der argentinischen Justiz warten, und es herrsche wenig Klarheit darüber, ob ein deutsches Gericht sich damit befassen wird, fügte Berufungsrichter Stephen Reinhardt hinzu.

Zufriedenheit herrscht deshalb bei den Anwälten in den USA. »Unsere Klienten waren Leiter und Mitglieder der Gewerkschaft in Argentinien. Die Polizei hat sie ›verschwinden lassen‹, nachdem die Firma sie als problematisch identifiziert hatte«, erklärte Collingsworth. »Jetzt haben wir einen Gerichtsstand und einen direkten Weg zum Inhalt der Klage.« Auch der deutsche Anwalt Wolfgang Kaleck begrüßte den Spruch des Berufungsgerichts: »Diese Entscheidung eröffnet den Gewerkschaftern und ihren Angehörigen eine späte Chance auf Gerechtigkeit.« Jetzt, hofft Kaleck, werde auch die juristische Aufarbeitung in Argentinien vorankommen.

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