Immer wieder falsche Berichte
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verschärfte Strafzahlungen gegen die NPD
Die Berliner Verwaltungsrichter hatten der NPD wegen des fehlerhaften Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 eine Strafzahlung von 1 252 399,55 Euro auferlegt. Auch die Bundestagsverwaltung hatte das Urteil angefochten, da sie nach Paragraf 31 b des Parteiengesetzes eine Zahlung von 2 505 799,10 Euro verlangt hatte. Das wäre die doppelte Summe der im Bericht 2007 festgestellten Ungereimtheiten gewesen. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun zugunsten der Bundestagsverwaltung. Das heißt, die NPD muss etwa 2,5 Millionen Euro zahlen.
Der fehlerhafte Bericht entstand, wie Parteichef Udo Voigt und NPD-Anwalt Carsten Schrank gestern noch einmal vor Gericht erklärten, unter außerordentlich dramatischen Umständen und sei nur mit dem damaligen Chaos in der Partei zu verstehen. Am 7. Februar 2008 war der enge Vertraute des Parteibosses, der Schatzmeister Erwin Kemna, wegen großangelegter Betrügereien verhaftet worden, die Geschäftsunterlagen wurden von der Staatsanwaltschaft eingezogen. Kemna hatte seinen Kumpanen einen Scherbenhaufen hinterlassen. Ein Notschatzmeister stoppelte einen Bericht zusammen, der bei der Einnahmenseite gravierende Mängel aufwies. Die Bundestagsverwaltung gewährte unter diesen Umstände den Nationalisten einen Aufschub und verlegte den Abgabetermin von Ende September auf den 31. Dezember 2008.
Wenige Stunden vor Silvester sollen Parteivorsitzender Voigt und sein Vize Frank Schwerdt das 30-seitige Papier beim Pförtner der Bundestagsverwaltung abgeliefert haben. Es war aber, wie später erklärt wurde, nicht der geprüfte Rechenschaftsbericht, sondern ein Papier mit sieben fehlerhaften Seiten. Und so debattierte man vor Gericht ausführlich über die Frage, wer den Bericht wohl zusammengetackert habe, obwohl es eine lose Blattsammlung in einem Umschlag gewesen sei. Schließlich beendete der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp den unerquicklichen Streit, ob die Blätter zusammengetackert waren oder nicht, mit dem Hinweis, dass dies für die Urteilsfindung ohne Belang sei.
Eine erste Prüfung des Berichts durch die Bundestagsverwaltung hatte ergeben, dass die NPD bei der Position »Parteienfinanzierung« das Ausmaß der staatlichen Zuwendungen verschleiert hatte. Hauptaufgabe des Rechenschaftsberichts sei es, dem Steuerzahler die Möglichkeit zu geben, genau zu erkennen, aus welchen Quellen eine Partei gespeist wird, stellten die Verwaltungsrichter in ihrem Urteil fest. Das Gleiche konstatierte nun auch das Oberverwaltungsgericht.
Die NPD taumelte in den letzten Jahren von einem Finanzskandal zum nächsten. Bereits 2007 war eine Strafzahlung von 870 000 Euro wegen Spendenbetrügereien im Landesverband Thüringen fällig. Da wurden Leistungen abgerechnet, die gar nicht erbracht wurden, nur um an mehr Gelder durch die Parteienfinanzierung zu kommen. 2010 ging es um eine Strafzahlung von 33 000 Euro. Damals hatte ebenfalls der Landesverband Thüringen Veranstaltungseinnahmen verheimlicht. Bei der NPD müsse man davon ausgehen, dass keine Zahl in irgendeinem Rechenschaftsbericht stimmt, heißt es dazu in Kreisen der Bundestagsverwaltung.
Egal welches Urteil die Oberverwaltungsrichter fällen, erklärte Richter Kipp zum Abschluss der mündlichen Verhandlung, der Streit zwischen NPD und Bundestagsverwaltung wird in jedem Fall in die nächste Runde gehen und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig landen. Denn keine Seite wird sich mit einem Urteil, das gegen sie gefällt wird, abfinden. Für die Rechten geht es ums nackte Überleben. Parteiboss Voigt hatte immer wieder erklärt, man versuche, seine Partei auf dem Finanzweg kaputt zu machen, wenn es mit einem Verbot nicht funktioniere.
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