DDR-Rentenansprüche in Gefahr
Hunderttausende betroffen / LINKE scheiterte im Bundestag mit Antrag zu Ostrenten
Viele ehemalige DDR-Bürger wissen offenbar nicht, dass sie demnächst einen Teil ihrer Rentenansprüche verlieren. Wie die Deutsche Rentenversicherung am Donnerstag mitteilte, seien bislang 286 000 Konten »nicht vollständig geklärt«. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung sei nur möglich, wenn das Konto vollständig ist, so eine Sprecherin gegenüber ND. Betroffen sind die Jahrgänge 1946 bis 1974 – sofern sie in der DDR Beitragszeiten »zurückgelegt« haben. Der Hintergrund: Am 31. Dezember dieses Jahres enden die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben. Danach könnten die entsprechenden Ansprüche verloren gehen. Der Volkssolidarität ist das Problem bekannt: »Bei sachlichen Begründungen muss eine Klärung auch nach dem 31.12. möglich sein«, sagte ein Sprecher des Sozialverbandes dem ND. Betroffen seien vor allem Arbeitnehmer, deren Betriebe nach der Wende ohne Rechtsnachfolger abgewickelt wurden. »Viele wissen einfach nicht, an wen sie sich in diesem Fall wenden können«, so der Sprecher.
Der einzige persönliche Nachweis für Rentenansprüche war in der DDR der Sozialversicherungsausweis. In Schwierigkeiten sind nun jene, die beides verloren haben: Ihren SV-Ausweis und ihren Arbeitgeber. Wenn der Betrieb nicht mehr bestehen sollte, müsse umgehend ein Antrag auf Kontenklärung gestellt werden, mahnte die Sprecherin der Rentenversicherung. Aber auch jene, deren Betriebe noch existieren, dürfen den Stichtag nicht verstreichen lassen. Auf die Forderung der Volkssolidarität nach einer Fristverlängerung angesprochen, wies die Sprecherin darauf hin, dass ein Aufschub Sache des Gesetzgebers sei.
Doch auch jene Ostdeutschen, die alle Unterlagen korrekt eingereicht haben, erwerben derzeit weniger Rentenansprüche als Arbeitnehmer in Westdeutschland. Schuld sind die unterschiedlichen Rentenwerte in Ost und West. Auch mehr als 20 Jahre nach dem Beitritt der DDR liegt die Differenz der Rentenwerte »immer noch bei über 11 Prozent«, wie die Linksfraktion in einem Antrag kritisiert, der gestern im Bundestag diskutiert wurde. Derzeit beträgt der Rentenwert Ost 24,13 Euro, während er sich im Westen auf 27,20 Euro beläuft. Die LINKE fordert in ihrem Antrag einen »steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag«, mit dem der Unterschied zwischen den Rentenwerten bis 2016 sukzessive ausgeglichen werden soll. Dabei soll die derzeit praktizierte Hochwertung der Entgelte im Osten aber Bestand haben. Da sie das niedrigere Lohnniveau in den neuen Ländern etwas abfange.
Der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald, machte gestern deutlich, worum es seiner Partei geht: »Bei der Angleichung der ostdeutschen Renten auf das Westniveau geht es um Gerechtigkeit – und nicht um Almosen!« Gleichzeitig erteilte der Linkspolitiker einem Antrag der Grünen zum selben Thema eine deutliche Absage. Die Grünen fordern darin eine »Vereinheitlichung« bei der Rentenberechnung. Nach dem Willen der Grünen soll so auch die Hochwertung der Entgeltpunkte im Osten wegfallen. Diese müsse aber als »pauschaler Nachteilsausgleich erhalten bleiben«, so Birkwald. Schließlich liege das Lohnniveau zwischen Saale und Elbe ein Viertel unter dem Westniveau. Auch weil »knapp die Hälfte aller Beschäftigten dort ohne Tarifvertrag« arbeite, unterstrich Birkwald. Trotz dieser mahnenden Worte lehnte der Bundestag den Antrag der Linksfraktion ab.
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