Werbung

Räumung abgewehrt

Sozialhilfeempfänger

  • Lesedauer: 1 Min.
Einer Sozialhilfeempfängerin, deren Miete das Sozialamt bezahlen muss, wurde wegen größeren Mietrückstands gekündigt. Weil sich die Mieterin weigerte, auszuziehen, klagte der Vermieter auf Räumung.

Vor dem Amtsgericht einigten sich die Parteien dann auf einen Vergleich. Innerhalb von zwei Monaten sollte die Mieterin den Zahlungsrückstand ausgleichen. Wenn das nicht geschehe, sei die Wohnung während der nächsten sechs Monate zu räumen.

Erst kurz vor Ablauf der Frist sagte das Sozialamt schriftlich zu, die Rückstände zu begleichen. Die Überweisung wurde dem Konto des Vermieters jedoch erst sieben Tage nach Ablauf der Frist gutgeschrieben. Deswegen beharrte der Vermieter darauf, dass die Wohnung nun geräumt werden müsse.

Dagegen wehrte sich die Mieterin mit einer Klage, denn sie habe die Rückstände ja nicht verursacht. Das Landgericht Lübeck gab ihr Recht: Wegen behördeninterner Abwicklungsprobleme, für die die Mieterin nicht verantwortlich sei, habe es eine geringfügige Verzögerung gegeben. Die verlangte Räumung stehe in krassem Missverhältnis, zumal der Eingang der Zahlung sicher gewesen sei.

Bereits eine Woche vor dem vom Vermieter gesetzten Fristablauf habe dieser erfahren, dass das Sozialamt der Stadt die Schulden begleichen werde. Angesichts dessen wäre eine Zwangsräumung völlig unangemessen und auch rechtsmissbräuchlich.

Urteil des LG Lübeck vom 7. September 2001, Az. 1 S 22/01

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.