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Gefahr für den Sozialstaat?
Stephan Lessenich über die Nebenwirkungen von Hartz-IV-Sanktionen / Lessenich ist Professor für Soziologie an der Universität Jena und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac
ND: Sie sagten während einer Bundestagsanhörung am Montag, dass Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher den Sozialstaat in Frage stellen würden. Gefährden die Leistungskürzungen wirklich das gesamte System?
Lessenich: Ja, schließlich geht es hier um eine grundsätzliche Frage. Nämlich ob das gesellschaftlich ausgehandelte und politisch festgelegte Existenzminimum durch Gesetz unterschritten werden kann. Hartz IV soll das Existenzminimum decken. Die Sanktionen sehen aber vor, das Existenzminimum um 10, 20 oder gar 30 Prozent zu unterschreiten oder bei Jugendlichen gar ganz zu streichen und dann allenfalls noch Sachleistungen zu gewähren. Meines Erachtens stellt diese Praxis das Sozialstaatsprinzip in Frage.
Befürworter von Sanktionen argumentieren, dass es Hartz-IV-Empfänger selbst in der Hand haben, ob ihnen die Leistung gekürzt wird oder nicht. Ist ein Sozialstaat verpflichtet, jeden mitzunehmen?
Das Grundproblem ist meines Erachtens die Problemdiagnose selbst. Es wird so getan, als ob es die Leistungsberechtigten selbst seien, die an der Wurzel des Arbeitslosigkeitsproblems stehen würden. So wird suggeriert, man brauche Sanktionen, um die Arbeitslosen überhaupt dazu zu bringen, auf Ämtern zu erscheinen und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Dies entspricht nicht der Realität?
Nein, der deutsche Sozialstaat leidet nicht an der fehlenden Bereitschaft der Erwerbslosen, sondern an einem Mangel an Arbeitsplätzen. Vor allem einem Mangel an Arbeitsplätzen, die eine sinnvolle, gut bezahlte Tätigkeit gewähren und so ausgestaltet sind, dass die Menschen sie auch gerne annehmen. Wir haben eher ein Angebotsproblem auf der Gegenseite. Es fehlen angemessene, ansprechende und humane Arbeitsplätze.
Wieso hält die Politik an den Sanktionen fest, obwohl klar ist, dass es nicht genug Arbeitsplätze für alle Erwerbslosen gibt?
Dieses Sanktionsregime erfüllt einerseits einen mittelbaren Zweck. Es zielt nicht nur auf diejenigen, die sanktioniert werden, sondern auch auf die untere Mittelschicht. Also diejenigen, die mit ihren Steuerabgaben die Leistungen Erwerbsloser finanzieren. Um diese zu befrieden, suggeriert man ihnen, dass man etwas gegen »Schmarotzer und Faulenzer« tue. Zudem ist das auch ein Abschreckungsregime für die unmittelbar Betroffenen und für diejenigen, die auf die Idee kommen könnten, einen unattraktiven Arbeitsplatz im Zweifelsfall zu verlassen. Dabei war es ursprünglich auch einmal Sinn und Zweck des Arbeitslosensicherungsregimes, den Betroffenen zu ermöglichen, unattraktive oder ausbeuterische Arbeitsplätze auch tatsächlich zu verlassen und dann trotzdem für eine gewisse Zeit abgesichert zu sein.
Somit begünstigt das Sanktionsregime also prekäre Arbeitsverhältnisse?
Selbstverständlich. Der Zusammenhang zwischen der Ausdehnung des Niedriglohnsektors und Hartz IV ist ja auch schon des Öfteren thematisiert worden. Im Sanktionsregime manifestiert er sich ganz deutlich. Die Botschaft ist klar: Die Menschen sollen und können gezwungen werden, auch unattraktive Arbeit anzunehmen. Das ist am Montag während der Anhörung auch genauso vom Experten der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände formuliert worden. Es wird den Leuten eingeredet, sie sollen jetzt keine allzu großen Anspruchshaltungen haben. Dieser Sozialstaat – so die Botschaft – ist keiner, der soziale Rechte verteilt, sondern einer, der soziale Pflichten einfordert.
Fragen Fabian Lambeck
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