Kirchhof stellt vereinfachtes Steuermodell vor
Einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent vorgeschlagen / Steuervergünstigungen sollen entfallen
Karlsruhe (dpa/ND). Der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat eine Diskussion über ein einfacheres Steuerrecht ausgelöst. Kirchhofs Entwurf für ein »Bundessteuergesetzbuch« fasst das gesamte bisherige Steuerrecht in einem einzigen Gesetz zusammen. Statt der derzeit mehr als 30 000 Paragrafen sollen nur noch 146 übrig bleiben. Zentrale Forderung Kirchhofs ist ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent, der sowohl für Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne und Kapitalerträge gelten soll.
Die Reform sei aufkommensneutral, sagte Kirchhof bei der Präsentation am Montagabend in Karlsruhe. »Der Staat soll vor und nach der Reform die gleiche Summe bekommen – aber die Gesamtlast wird gerechter auf viele Schultern verteilt.« Für niedrige Einkommen soll es Freibeträge geben: Die ersten 10 000 Euro bleiben steuerfrei, dann steigt die Steuerlast in zwei Stufen an, erst ab 20 000 Euro werden die vollen 25 Prozent fällig. Für Kinder soll es einen Freibetrag von 8000 Euro pro Kind geben. Steuervergünstigungen wie etwa die Pendlerpauschale oder die Steuerfreiheit für Nachtzuschläge sollen abgeschafft werden.
Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) sprach sich dafür aus, Kirchhofs aktuelles Steuerkonzept politisch umzusetzen. Es führe »zu einer konsequenten und radikalen Vereinfachung«, sagte sie der »Mitteldeutschen Zeitung«. Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß äußerte sich skeptisch. Verlierer der Reform wären voraussichtlich gering verdienende Steuerpflichtige mit hohen Abzügen, etwa Pendler und Nachtarbeiter.
Kirchhof war bereits im Bundestagswahlkampf 2005 als potenzieller Finanzminister für die Union aufgetreten. Damals musste er für seine Idee eines einheitlichen Steuersatzes viel Häme einstecken.
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