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Streit ums Arbeitsrecht in künftiger Nordkirche

Ein Teil der Mitarbeiter bleibt ohne Tarifvertrag

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin (epd/ND). Die mecklenburgische Kirchenleitung ist weiterhin gegen ein einheitliches Arbeitsrecht in der geplanten Nordkirche. Die Kirchenleitung habe am Wochenende beschlossen, auch nach einer Fusion von nordelbischer, mecklenburgischer und pommerscher Landeskirche am sogenannten dritten Weg festzuhalten, teilte ein Kirchensprecher am Montag in Schwerin mit.

Danach soll es in Mecklenburg und Pommern anders als in Nordelbien für kirchliche Mitarbeiter wie Küster, Erzieherinnen oder Verwaltungsangestellte auch weiterhin keine von Gewerkschaften und kirchlichem Arbeitgeberverband ausgehandelten Tarifverträge geben.

Zum Arbeitsrecht sehen Verfassungsentwurf und Einführungsgesetz zur Nordkirche bislang getrennte Arbeitsrechtsregelungen bis 2018 mit anschließendem Veto-Recht der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern vor.

Die mecklenburgische Kirchenleitung hatte sich am vergangenen Wochenende über ihre Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung und zum Einführungsgesetz der geplanten gemeinsamen Nordkirche in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern verständigt. Die Änderungsvorschläge sollen in den weiteren Diskussionsprozess einfließen.

Die 2,3 Millionen Mitglieder starke Nordkirche wird die fünftgrößte evangelische Landeskirche in Deutschland. Ihr offizieller Name ist Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland.

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