DDR-Renten
Kontenklärung
Wegen der Bedeutung sei hier noch einmal daran erinnert: Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten dies umgehend tun. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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