Schengen-Reform im Schongang

EU-Kommission will Bericht zur Vertragsklarstellung vorlegen

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Mehr als drei Monate nach dem Grenzstreit zwischen Italien und Frankreich über nordafrikanische Flüchtlinge hat die EU-Kommission beiden Ländern ein rechtmäßiges Verhalten bescheinigt.

Brüssel (dpa/ND). Das Vorgehen sei kein Verstoß gegen EU-Recht gewesen, lautet das Ergebnis einer Analyse der EU-Kommission.

»Von einem formalen Standpunkt aus gesehen haben Italien und Frankreich in Übereinstimmung mit EU-Recht gehandelt«, teilte die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Montag in Brüssel mit. »Dennoch bedauere ich, dass der Geist der Schengen-Regeln nicht vollkommen respektiert wurde.«

Im April waren als Folge der Unruhen in Nordafrika mehr als 25 000 Flüchtlinge über das Mittelmeer nach Italien gekommen. Um die Migranten loszuwerden, stellte Rom ihnen befristete Aufenthaltsgenehmigungen aus – eine Eintrittskarte für alle Schengen-Staaten. Die meisten illegalen Einwanderer wollten nach Frankreich weiterreisen. Als Gegenmaßnahme hielt Frankreich an den Grenzen Züge an und kontrollierte die Reisenden an der Grenze zu Italien wieder. Beide Länder hätten sich im Rahmen europäischen Rechts bewegt, so die EU-Kommission.

Das Schengener Abkommen von 1985 hat eine beispiellose Reisefreiheit in Europa geschaffen. Zwischen den heute 25 Mitgliedern werden Reisende nicht mehr kontrolliert – Ausnahmen gelten nur bei Großereignissen wie Fußballspielen. Schengen und die Reisefreiheit gehörten zu den populärsten und erfolgreichsten Errungenschaften der Europäischen Union, schrieb die Kommissarin. Vertrauen und Solidarität müssten uneingeschränkt gelten.

Sowohl Italien als auch Frankreich verlangen eine Änderung des Schengener Vertrages. Derzeit zeichnet sich unter den EU-Staaten allerdings keine Mehrheit dafür ab. Seit Monaten streiten die EU-Länder um die Frage, ob der Text ergänzt oder geändert werden soll. Die EU-Kommission bekräftigte, dass sie im September einen Bericht zu dem Thema vorlegen werde. »Es gibt Raum für eine Klarstellung«, erklärte Malmström mit Blick auf die Interpretation der Regeln. Man brauche auch ein besseres System der Überwachung.

Aus Sicht der Kommission ist es nötig, im Schengen-Grenzkodex Artikel 23 zu verdeutlichen. Er erlaubt den Mitgliedsstaaten, vorübergehend Kontrollen an ihren Grenzen wieder einzuführen, wenn die öffentliche Sicherheit bedroht ist. Der EU-Gipfel Ende Juni hatte beschlossen, Grenzkontrollen in der EU nur als letztes Mittel wieder zuzulassen. Zudem streitet Brüssel auch mit Dänemark um die jüngst eingeführten Grenzkontrollen.

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