Aufmärsche von Nazis untersagt
Sachsen-Anhalt verbietet Treffen zu Heß-Todestag
Magdeburg/Bautzen (dpa/ND). Sachsen-Anhalt hat alle Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß verboten. Die Verfügung gelte von Freitag, 20 Uhr (12. August) bis zum 22. August, 8 Uhr, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Heß hatte sich am 17. August 1987 in Berlin-Spandau das Leben genommen. Rechtsextreme hatten dieses Datum immer wieder für Veranstaltungen und Propaganda genutzt. Bereits in den vergangenen Jahren hatte Sachsen-Anhalt derartige Aktivitäten verboten. Für dieses Jahr lag nach Auskunft des Ministeriums noch keine Anmeldung einer Kundgebung vor. Allerdings habe es Hinweise gegeben, die auf geplante Aktionen aus der rechtsextremen Szene gedeutet hätten.
In Sachsen entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass die rechtsextreme NPD nicht im Bürgerhaus von Geithain tagen darf. Es bestätigte damit am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig. Der NPD-Kreisverband Leipziger Land wollte im Bürgerhaus an diesem Samstag einen »Tag der Identität« veranstalten. Die Stadt Geithain hatte es abgelehnt, das Bürgerhaus dafür herzugeben.
Dagegen hatte sich die NPD vor dem Leipziger Verwaltungsgericht wegen vermeintlicher Ungleichbehandlung beschwert. Auch die obersten Verwaltungsrichter des Freistaates ließen das nicht gelten. Die Partei habe nicht glaubhaft machen können, dass Geithain vergleichbare Veranstaltungen im Bürgerhaus schon zugelassen hat, hieß es zur Begründung.
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