Staatssekretäre über Sicherungsverwahrung
FDP-Politiker spricht sich gegen Abschaffung aus
Berlin (dpa/ND). Die Justiz-Staatssekretäre von Bund und Ländern haben am Dienstag über eine Reform der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter beraten. Bei ihrem Treffen in Berlin wollten sie die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils vom Mai 2011 vorantreiben. Karlsruhe hatte eine Neuregelung bis 2013 verlangt.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium, Max Stadler (FDP), sagte, das Urteil erfordere »erhebliche Konsequenzen«. Es gehe aber nicht um eine Abschaffung der Sicherungsverwahrung. Sie bleibe weiter unverzichtbar. Das Justizministerium arbeitet derzeit an einer Regelung, die auch für »Altfälle« eine Fortsetzung über 2013 hinaus ermöglicht. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im Juli Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die von mehreren Bundesländern kritisiert worden waren.
Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen betonte am Dienstag vor allem die Notwendigkeit, bei Entlassungen die Sicherheitsbelange der Bevölkerung zu schützen. Minister Thomas Kutschaty (SPD) sagte, sein Ressort habe einen Vorschlag erarbeitet, wonach hochgefährliche und psychisch gestörte Gewalt- oder Sexualstraftäter auch nach einer Entlassung wieder geschlossen untergebracht werden können.
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