Einsicht in die Originale
Abrechnungen
Doch wie kann dieses Recht wahrgenommen werden, wenn der Vermieter seinen Sitz weitab in einer anderen Stadt hat? Hierzu fällte das Landgericht Freiburg eine Entscheidung: Einem Mieter, der die Originalrechnungen einsehen wollte, wurde angeboten, ihm Fotokopien der Unterlagen zu schicken oder die Originale in der 400 Kilometer entfernten Stadt selbst einzusehen. Das sah der Mieter nicht ein.
Mit Recht, wie der Richter entschied. Der Vermieter müsse die Originale zwar nicht aus der Hand geben, aber dem Mieter muss Gelegenheit gegeben werden, sie an seinem Wohnort einzusehen. Das könne in den Räumen der Wohnungsverwaltung vor Ort geschehen. Mit Fotokopien muss sich der Mieter jedenfalls nicht zufrieden geben.
Urteil des LG Freiburg vom 24. März 2011, Az. 3 S 348/10
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.