Viele haben Anspruch auf eine Kur, aber die Kasse lehnt ab – was tun?

Heilbäderverband

  • Lesedauer: 2 Min.

Viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf ambulante Kuren oder Zuschüsse zum Gesundheitstraining im Urlaub. Doch immer öfter lehnen Kassen die Anträge ab. Die Erfahrung zeigt, dass zwei von drei abgelehnten Anträgen nach einem Einspruch doch genehmigt werden, so Rudolf Weinberger aus dem Kurort Bad Füssing.

Der Bayerische Heilbäderverband rät deshalb, bei einem Ablehnungsbescheid grundsätzlich Einspruch einzulegen. Studien zeigen, dass jeder in die Prävention, also die Gesundheitsvorsorge, investierte Euro langfristig sogar drei Euro Ausgaben für spätere Krankheitsbehandlung sparen kann.

Viele Krankenkassen setzen bei der Ablehnung von Kuranträgen offensichtlich auf die Unwissenheit der Versicherten: Denn ungeachtet vergangener Gesundheitsreformen können Krankenkassen laut ihren Satzungen auch weiterhin erhebliche Zuschüsse zu »ambulanten Vorsorgeleistungen« zahlen – und zwar eben nicht nur zur Behandlung bestehender Krankheiten, sondern auch zur Krankheitsvermeidung, also der Prävention. Statt alle vier Jahre können Versicherte heute sogar wieder alle drei Jahre eine solche Kur beantragen.

Von der Krankenkasse werden nach Genehmigung des Kurantrags die Kosten für den Kurarzt sowie 90 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Außerdem können pro Tag bis zu 13 Euro Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. »Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen auch Zuschüsse bei Teilnahme an Gesundheitskursen in den Kurorten, etwa für Bewegungstraining, Entspannungskurse usw. und zwar 75 Euro pro Handlungsfeld«, so ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kompaktprävention.

Mehr Informationen über Zuschüsse der Krankenkassen bei der wohnortfernen Gesundheitsvorsorge enthält das »Bad Füssing Sparbuch«. Sie können es kostenlos anfordern unter der Telefonnummer 08531 975-580

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