Extremsparen bei Toleranzprogramm
Dem Bundesfamilienministerium sind die Maßnahmen gegen Neonazismus zu teuer
Der schwarz-gelben Bundesregierung ist die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den sogenannten Extremismus zu teuer. Bisher investierte das Familienministerium jährlich 24 Millionen Euro in das Programm »Toleranz fördern – Kompetenz stärken«. Das Geld erhalten Kommunen und Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) stuft außerdem andere »Extremismen« als mindestens genau so gefährlich ein wie die Neonazis. Deshalb fließen seit Juli vergangenen Jahres fünf Millionen Euro in das Programm »Initiative Demokratie stärken«, das sich gegen »Linksextremismus und islamistischen Extremismus« richtet.
Im nächsten Jahr will das Ministerium bei beiden Programmen zwei Millionen Euro einsparen. Dies geht aus einem Haushaltsentwurf hervor, der kommende Woche im Bundestag debattiert wird. Nicht betroffen seien Lokale Aktionspläne, Beratungsnetzwerke oder Modellprojekte. Gespart werde nur bei der Verwaltung, teilte das Ministerium mit. Künftig werden zwei statt bisher sechs Institute für die wissenschaftliche Begleitforschung zuständig sein. Zudem wurden die Fördermittel nicht in vollem Umfang abgerufen.
Grünen-Abgeordnete Monika Lazar forderte, diese Mittel zugunsten der Projekte umzuschichten. Zudem müsse insgesamt mehr Geld in den Kampf gegen Rechtsextremismus investiert werden. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, erklärte, dass viele zivilgesellschaftliche Initiativen den Unionsparteien schon immer ein Dorn im Auge gewesen seien. »Diese wiesen auch auf Rassismus aus der Mitte der Gesellschaft und staatlichen Rassismus, die Ausgrenzungs- und Abschiebepolitik hin, die Neonazis erst ein Umfeld für ihre Mordtaten boten«, so Jelpke.
Derzeit werden 172 Lokale Aktionspläne, 41 Modellprojekte und 16 Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus unterstützt. Voraussetzung ist ein Gesinnungstest, den der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis als teilweise verfassungswidrig einschätzt: Die Träger müssen nach der sogenannten Extremismusklausel einwilligen, dass ihre Partner auf Verfassungstreue überprüft werden. Zudem erhalten 36 Projekte gegen »Linksextremismus und Islamismus« Gelder aus der Staatskasse.
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