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Information unzureichend

Badmodernisierung

  • Lesedauer: 1 Min.
Die Bäder im Haus sollten modernisiert werden. Die Ankündigung dazu war aber sehr allgemein gehalten. Auch Pläne wurden nicht vorgelegt.
Die Mieter wurden aufgefordert, den Veränderungen zuzustimmen. Aus der Ankündigung war aber nicht ersichtlich, wie die Veränderungen konkret aussehen sollten. Die Mieter wurden nur informiert, dass neben diversen anderen Arbeiten eine komplette Veränderung der Grundrisse vorgesehen sei – mehr nicht.

Dafür waren die Vorstellungen des Vermieters über die Modernisierungsumlage sehr eindeutig. Die Mieten sollten nach Abschluss der Modernisierung um 200 Euro pro Monat steigen. Als die Mieter der Ankündigung widersprachen, kam der Fall vor das Amtsgericht Stuttgart. Nach Mitteilung der LBS stellte sich der Richter auf die Seite der Mieter. Eine so ungenaue Modernisierungsankündigung müsse nicht akzeptiert werden.

Urteil des AG Stuttgart vom 26. Mai 2005, Az. 30 C 1290/05

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