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Für eine Übergangszeit gilt die alte Karte weiter

Fragen und Antworten zur neuen elektronischen Gesundheitskarte

  • Lesedauer: 3 Min.
Gegenwärtig wird die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bundesweit in einem begrenzten Umfang an Versicherte verteilt.

Wer bekommt wann die neue Karte?
Alle 69,5 Millionen gesetzlich Versicherten sollen die eGK von ihren Kassen zugeschickt bekommen. Bis Jahresende müssen zehn Prozent der Versicherten laut Gesetz die Karte haben. Wann die anderen verschickt werden, ist unklar, laut Kassen wahrscheinlich großteils im kommenden Jahr.

Gilt die alte Karte weiter?
Für eine Übergangszeit schon. Versicherte, die ihre neue Karte bekommen haben, sollen die alte Versichertenkarte aber zerstören oder an die Kasse zurückschicken, damit sie nicht von Fremden missbraucht werden kann.

Was kann die Karte zunächst?
Die Versicherten gehen damit wie mit ihrer herkömmlichen Karte zum Arzt oder in die Klinik. Ein Passbild auf der Karte macht neuerdings aber auf einen Blick klar, wer der rechtmäßige Inhaber ist. Missbrauch soll so verhindert werden. Auch Daten für einen Notarzt - wie Vorerkrankungen oder Allergien - sollen gespeichert werden können, ebenso wie zum Beispiel eine Erklärung zur Organspendebereitschaft.

Was soll die Karte leisten?
Die Karte soll in wenigen Jahren den Zugriff auf Arztbefunde, Röntgenbilder, Medikationslisten und andere sensible Patientendaten ermöglichen. Diese Dokumente sind dann nicht auf der Karte, sondern auf Servern gespeichert. Erst mit der Karte der Versicherten - voraussichtlich mit einer PIN-Nummer versehen - und dem Heilberufsausweis etwa des Arztes soll es Zugang geben. Reibungsverluste in der medizinischen Versorgung und Doppeluntersuchungen sollen vermindert werden.

Ist der Austausch sensibler Gesundheitsdaten Pflicht?
Dies sollen die Versicherten freiwillig ermöglichen. Die Versicherten sollen diese Daten auch wieder löschen können. Sie sollen sie aber auch - anders als heute oft - selbst ansehen können, zum Beispiel in dem »E-Kiosk« beim Arzt oder in der Apotheke. Die Karte beseitigt so allerdings nicht die Patientenakten in den Praxen, die weiter geführt werden müssen.

Welche Daten sind verpflichtend auf der Karte?
Die Versichertenstammdaten. Künftig soll die Adresse online geändert werden können, etwa wenn der Versicherte umzieht. Die Kassen legen großen Wert darauf. Der Abgleich soll verhindern, dass ausgediente Karten missbräuchlich verwendet werden.

Ist die eGK sicher?
Die Behörden und auch die Datenschützer bejahen diese Frage. Die Gesundheitsdaten würden verschlüsselt und auf einem Server gespeichert. Möchte der Patient die Daten abrufen, werden sie vom Server geholt und etwa in der Arztpraxis entschlüsselt. Die Karte und der Ausweis des Arztes sind zwei Schlüssel, die für das Lesen der Daten gebraucht werden. Kritiker melden dennoch einige Bedenken an. So sei ein Zugriff etwa durch Behörden nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen. dpa/nd

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