Arme Großverbraucher

Kommentar von Steffen Schmidt

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird zu Recht als wichtigster Geburtshelfer der heute boomenden Windkraft- und Solarenergie gelobt. Solange deren Anteil am gesamten Strommix nicht so groß war, blieb allerdings ein Pferdefuß des rot-grünen Gesetzes unauffällig: Zwar regelt das Gesetz, dass die zusätzlichen Einspeisekosten auf die einzelnen Stromkunden umgelegt werden, aber nicht, dass auch die Preissenkungen beim Einkauf von Strom aus fossilen Quellen davon abgezogen werden müssen. Und was jüngst mit Blick auf eine diskutierte Ausweitung für Aufregung sorgte: Industrielle Großverbraucher können sich die EEG-Umlage ganz sparen. Denn bereits im Gesetz von 2003 steckt die Grundlage für diese profitable Ausnahme für die deutsche Chemie- und Stahlindustrie: Die »besondere Ausgleichsregelung« in Paragraf 11a sieht vor, dass sich Unternehmen, die mehr als 100 Gigawattstunden Strom im Jahr verbrauchen und bei denen der Strom einen erheblichen Teil der Kosten ausmacht, von der EEG-Umlage weitgehend befreien lassen können. War schon das eine zweifelhafte Regelung, die vor allem mit der Drohung, energieintensive Branchen würden sonst abwandern, durchgedrückt worden war, so wollen FDP und Union nun offenbar noch eins draufsetzen, indem sie das Limit auf zehn Gigawattstunden heruntersetzen. Bleibt die Frage, ob hier die unverbesserlich Gestrigen den Erneuerbaren das Image der Preistreiberei anhängen wollen oder ob es sich mal wieder »nur« um Klientelpolitik handelt.

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