»Eine mittlere Katastrophe«
Bundesrat gedenkt Opfern der Naziterroristen / Fristverlängerung für Aktenlöschungen geprüft
Die Morde des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) waren Thema im Bundesrat. Die Vertreterinnen und Vertreter in der Länderkammer gedachten zu Beginn ihrer Sitzung am Freitag in Berlin der zehn Opfer der rechten Mordserie. In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung heißt es: »Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.« Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, zusammen mit den Bundesländern mögliche Konsequenzen aus den Ermittlungsergebnissen für ein neues NPD-Verbotsverfahren zu prüfen.
Für Diskussionen im politischen Berlin sorgte am Freitag auch die Löschung der personenbezogenen Akten von Neonazis beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Diese waren - wie es das Gesetz vorschreibt - nach fünf Jahren vernichtet worden und fehlen nun bei der Aufdeckung des Netzwerks um den NSU.
Aus dem Innenministerium liegt ein Maßnahmenkatalog vor, nach dem diese Fristen auf zehn Jahre verlängert werden sollen. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Jens Petermann, sagte dieser Zeitung: »Die Löschung der Akten ist nicht zwingend, das liegt in der Entscheidung des Behördenleiters.« Nach aktueller Gesetzeslage ist bei einem begründeten Verdacht bereits jetzt möglich, dass der Verfassungsschutz personenbezogene Akten bis zu zehn Jahre speichert. Eine Fristverlängerung sei nicht grundsätzlich abzulehnen, so Petermann weiter. Es müsse aber geprüft werden, »was nötig ist und auch was anschließend dann möglich ist«. Von daher seien die Vorschläge aus dem Innenministerium kritisch zu prüfen.
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, sagte, es sei »eine mittlere Katastrophe«, dass Akten weg seien, die zur Aufklärung dringend benötigt würden. Eine mögliche Fristverlängerung müsse zwar geprüft werden, es gebe aber »zahlreiche weitere Baustellen« - wie beispielsweise das NPD-Verbot. Wichtig sei eine lückenlose Aufklärung der Mordserie. »Es wird noch viel ans Tageslicht kommen«, so Wiefelspütz weiter, »auch vieles, das uns nicht gefallen wird.«
Generalbundesanwalt Harald Range äußerte sich am Freitag laut dpa kritisch zur möglichen Kronzeuginnenregelung für Beate Zschäpe, der die Mitgliedschaft im NSU vorgeworfen wird. »Bei zehn Morden tue ich mich - jedenfalls heute - furchtbar schwer, mit jemandem ernsthaft in Verhandlungen einzutreten.« Zschäpe hatte sich gestellt, nachdem ihre beiden NSU-Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot aufgefunden wurden und sie ihr Haus in Zwickau in die Luft gejagt hatte. Bei einer Kronzeuginnenregelung stünde für umfangreiche Aussagen eine Strafminderung in Aussicht.
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