Kraftwerk Lünen vorerst gestoppt

Gericht hebt Teilgenehmigung auf / Umweltverband BUND: Schwere Schlappe für Behörden

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Pläne des Stadtwerke-Konsortiums Trianel für ein Steinkohlekraftwerk im westfälischen Lünen liegen vorerst auf Eis. Am Freitag hob das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Vorbescheid und die Teilgenehmigung für das Kraftwerk auf, die die Bezirksregierung Arnsberg erteilt hatte.

Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der den massiven Ausstoß von Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxiden, Schwermetallen und Feinstaub kritisiert hatte. Wegen gravierender umweltrechtlicher Verstöße sei die Genehmigung zurückzuziehen, forderte der Umweltverband.

Dieser Argumentation folgte das Gericht. Eine Revision ließen die Richter nicht zu, betonten jedoch, dass die Entscheidung nicht das endgültige Aus für das Kraftwerk bedeute. Nach einer verbesserten Umweltverträglichkeitsuntersuchung sei ein neuer Vorbescheid nicht ausgeschlossen. Nach ursprünglicher Planung sollte das Kraftwerk 2012 in Betrieb gehen.

Trianel sieht den Bau des geplanten Kraftwerkes durch das Urteil nicht gefährdet. Das Unternehmen habe »nun die nötige Rechtssicherheit, um den Kraftwerksbau zu vollenden«, so Geschäftsführer Manfred Ungethüm. Alle kritischen Aspekte seien behebbar. Man werde die Schadstoffwerte des Kraftwerkes weiter absenken, so dass »in Lünen eines der umweltfreundlichsten Kohlekraftwerke Deutschlands und Europas ans Netz gehen kann«. 2013 soll es so weit sein. Trianel rechnet also lediglich mit einer Verzögerung von einem Jahr.

Die Kläger hingegen sprachen von einem »wegweisenden Erfolg für den Naturschutz«. Die Bezirksregierung Arnsberg habe eine »schwere Schlappe« erlitten. Trotz erheblicher Nachbesserungsversuche sei es Trianel nicht gelungen, die Umweltverträglichkeit des Kraftwerks nachzuweisen. Die Landesregierung solle nun auf »Konfliktvermeidung durch Planung« setzen, so der BUND.

Damit geht ein Jahre währender Gerichtsmarathon zu Ende. Der BUND hatte gar einen juristischen Abstecher zum Europäischen Gerichtshof gemacht, um dort ein Grundsatzurteil zu erzwingen: Dürfen Umweltverbände Verstöße gegen Umweltvorschriften geltend machen, die auf dem Recht der Europäischen Union beruhen? Sie dürfen, befanden die Europa-Richter. Das gilt insbesondere bezogen auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die das Ziel hat, natürliche Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen und alle EU-Mitgliedsstaaten zu entsprechenden Politiken verpflichtet. Der BUND erzwang so erweiterte Verbandsklagerechte gegen Kohlekraftwerke, Müllverbrennungsanlagen und Chemieparks. Und nun das vorläufige Aus des Trianel-Kraftwerkes.

Der Klimaschutz, für viele das Hauptargument gegen Kohleverstromung, spielte im Verfahren keine Rolle. »Dass solche Kraftwerke massiv das Klima schädigen, ist schlicht nicht justiziabel. Deswegen müssen wir mit Feinstaub und Giften argumentieren«, hatte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND-Landesverbandes, im Juni im nd-Interview begründet.

In NRW sind derzeit acht neue Kohlekraftwerke in Planung oder bereits im Bau. Zwischen den Regierungsparteien sind die Projekte umstritten: Die Grünen geben sich dezidiert kohleverstromungskritisch, weite Teile der SPD sehen das anders. In der Regel setzt sich aber der größere Koalitionspartner durch. CDU und FDP klingen dagegen in Landtagsdebatten oft, als seien sie Teil der PR-Strategien der Energieversorger E.on und RWE. Die LINKE lehnt den Bau weiterer Kohlekraftwerke grundsätzlich ab - insbesondere wegen des Klimaschutzes.

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