Schwerin hebt Residenzpflicht auf
Asylbewerber dürfen sich in Mecklenburg-Vorpommern frei bewegen
Schwerin (dpa/nd). Die rund 2070 Asylbewerber und geduldeten Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern bekommen mit Beginn des neuen Jahres mehr Bewegungsfreiheit. Sie dürfen sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde im gesamten Land aufhalten, etwa zu Besuchen reisen, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Die Landesregierung hebe damit die bisherige Residenzpflicht auf. Grundlage für die Regelung sei das im Sommer geänderte Asylverfahrensgesetz. Gleichzeitig werde ein Punkt aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte: »Mit der Aufhebung der bisherigen Beschränkungen soll den Bedürfnissen des täglichen Lebens besser entsprochen werden.« Soziale Kontakte, Arztbesuche, Sport oder der Besuch kultureller oder religiöser Veranstaltungen würden leichter. Bislang ist das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns in vier Aufenthaltsbereiche eingeteilt und die Freizügigkeit auf einen davon beschränkt. Nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde durften die Asylbewerber vorübergehend ihren Bereich verlassen.
In den letzten Monaten haben immer mehr Bundesländer ihre Bestimmungen zum Aufenthalt von Asylbewerbern gelockert.
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