Wenn die Biogasanlage oder das Windrad stören

Nachbarrecht - Kommunalrecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Vor allem auf dem Lande oder auch in Kleinstädten bekommen Haus- und Grundstückseigentümer mitunter »Nachbarn«, die sie stören. Müssen sie sie dulden?

Die zuständige Behörde hatte die Biogasanlage eines Landwirts genehmigt. Eine Anwohnerin, deren Haus unmittelbar neben der Anlage lag, klagte dagegen: Der Gestank sei nicht auszuhalten.

Nach den Messungen vor Ort trete die Geruchsbelästigung an 20 Prozent der Jahresstunden auf, stellte das Verwaltungsgericht Schleswig fest. Das sei zu viel, um die Immissionen pauschal als unbedenklich abhaken zu können. Daher müssten hier die Umstände des Einzelfalls bewertet werden, und diese Bewertung falle zu Gunsten der Nachbarin aus. In der ganzen Umgebung stehe bisher kein einziger Gewerbebetrieb. Auch wenn einige Landwirte im Dorfgebiet Tiere hielten: Die Konzentration von Gärsubstrat und Gärresten in einer Biogasanlage führe zu einer Geruchsbelästigung anderer Dimension.

Diese Art der Nutzung des Geländes sei auch völlig neu: Mit so einer Beeinträchtigung habe die Nachbarin beim Hauskauf nicht rechnen können oder gar müssen.

Darüber hinaus verstoße der Betrieb der Anlage gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Das Grundstück der Frau werde durch die Anlage direkt daneben und durch deren Betriebsabläufe geradezu erdrückt. Dieser Zustand sei unzumutbar und wäre durch die Wahl eines anderen Standortes vermeidbar gewesen.
Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 27. Januar 2011, Az. 6 A 60/10

Windkraftanlagen - gegen Willen der Anwohner

Die meisten Menschen sind Befürworter der Windenergie - zumindest so lange, bis in ihrer unmittelbaren Nähe ein riesiges Windrad aufgestellt werden soll. Dann verweisen sie Betroffenen in aller Regel auf unzumutbare Belästigungen durch den Neubau.

Sie fürchten die von dem Rotor ausgehenden Geräusche und den unvermeidlichen Schattenwurf. Die Gerichte legen Wert darauf, dass die möglichen Beeinträchtigungen schon spürbar sein müssen, wenn die Beschwerde Erfolg haben soll. Eine »entscheidende Bedeutung«, so zitiert der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen aus einem Urteil, kommt dabei der Drehbewegung des Rotors zu.

Im konkreten Fall schienen die Richter die Auswirkungen einer geplanten Windkraftanlage nicht groß genug, um deren Bau zu untersagen. Die Beeinträchtigungen überschritten nicht das Maß dessen, was nach »bestehenden Richtwerten Eigentümern einer Wohnbebauung im Grenzbereich zur freien Landschaft zumutbar ist«, entschieden sie. Auch die optische Wirkung des Windrads sei nicht erdrückend. Es durfte also gegen den Willen der Anwohner errichtet werden.
Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Az. 11 K 2863/09

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -