Persönliche Anliegen regeln, bevor es zu spät ist: die notarielle Vorsorgevollmacht bringt Sicherheit

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Der Mensch verdrängt gern den Gedanken, dass er möglicherweise einmal seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Meist rückt das Thema erst im Seniorenalter ins Bewusstsein. Doch egal, ob jung oder alt, viele Menschen gehen wie selbstverständlich davon aus, dass ihre Kinder oder ihre (Ehe-)Partner im Ernstfall gesetzlich befugt sind, für sie zu entscheiden.

Für den Notfall frühzeitig Vorsorge treffen

»Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der sich oft erst aufklärt, wenn es bereits zu spät ist«, weiß Eliane Schuller von der Landesnotarkammer Bayern. »Es ist wichtig, dass jeder, unabhängig vom Alter, für den Notfall Vorsorge trifft. Denn eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können auch in jungen Jahren dazu führen, dass man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann«, so Schuller weiter. Zu denken ist hier nicht nur an gesundheitliche Entscheidungen (zum Beispiel Zustimmungen zu Operationen und medizinischen Behandlungen), sondern auch an den vermögensrechtlichen Bereich (Bankgeschäfte, Behördenverkehr etc.).

Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann oder nicht mehr geschäftsfähig ist, erhält von Gesetzes wegen einen sogenannten Betreuer, der dann die notwendigen Entscheidungen trifft. Oft setzt das zuständige Betreuungsgericht kein Familienmitglied, sondern einen Fremden zum Betreuer ein. Das Betreuungsverfahren ist zudem kostenpflichtig.

Eine Betreuung lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht (siehe dazu auch nd-Ratgeber vom 7. Dezember 2011, Seite 2) vermeiden. In der Vollmacht kann eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung sämtlicher Angelegenheiten betraut werden. Eine solche Vollmacht sollte mindestens schriftlich verfasst werden. Optimale Sicherheit bietet jedoch nur die notarielle Vorsorgevollmacht.

Wann ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben?

Gerade in bedeutenden Lebenssituationen ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben, wie beispielsweise bei Grundstücks- und Kreditangelegenheiten. Zudem bieten die notarielle Beratung und die korrekte Formulierung Gewähr dafür, dass die Vollmacht genau auf die individuellen Wünsche und Besonderheiten eines jeden Vollmachtgebers zugeschnitten und juristisch einwandfrei formuliert ist.

Bei privatschriftlichen Vollmachten droht die Gefahr, dass sie aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Formulierung im Fall der Fälle unbrauchbar sind. Der Notar stellt darüber hinaus die Identität sowie die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers fest und gewährleistet so die umfassende Akzeptanz der Vollmacht im Geschäftsverkehr. Schließlich kann nur eine notarielle Vollmachtsurkunde ersetzt werden, falls sie einmal abhanden kommen sollte.

»Die Vorsorgevollmacht sollte auf jeden Fall beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden«, rät die Notarkammer. Bereits 1,5 Millionen Vorsorgeurkunden wurden bis November 2011 bei der Bundesnotarkammer erfasst.

Vollmachtgeber erhält eine Vorsorgecard

Der Vollmachtgeber erhält nach Registrierung eine Vorsorgecard, auf der die Daten des Bevollmächtigten sowie die Errichtung der Vorsorgevollmacht vermerkt sind. Es empfiehlt sich, diese in der Geldbörse zu verwahren. So kann im Ernstfall die Vorsorgeurkunde auch schnell aufgefunden werden.

Die Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht einschließlich Beratung richten sich nach der Höhe des Vermögens des Vollmachtgebers. Beträgt dieses zum Beispiel 10 000 Euro beziehungsweise 100 000 Euro, so belaufen sich die Notarkosten auf 27 Euro beziehungsweise 103,50 Euro (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen). Für die Registrierung der Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kommen noch zwischen 11 und 16 Euro hinzu.

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