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Gerechte Kostenverteilung im Mietshaus

Leserfrage: Heizung mit Rohrwärme

  • Lesedauer: 2 Min.
Wiederholt wurde im nd-ratgeber über die Rohrwärme in Wohnblocks mit Einrohrheizung und die dazugehörige technische Norm VDI 2077 informiert. Sie bewirkt eine gerechtere Kostenaufteilung auf die einzelnen Mietparteien. In Häusern mit diesen Zentralheizungen sind die Wärme abgebenden Steigrohre in der obersten Etage etwa einen Meter lang, in den den darunter liegenden Etagen etwa 2,60 Meter. Diese Mieter dürften doch Leidtragende der VDI sein. Oder täusche ich mich da? Dieter L., Halle

Ja, Sie täuschen sich. Von Rohrwärmefällen spricht man, wenn die von den Heizkörpern abgegebene Wärmemenge nur einen sehr kleinen Anteil der ins Haus für Heizung eingespeisten Wärmemenge ausmacht. Normalerweise beträgt der über die Heizkörper abgegebene Wärmemengenanteil zwischen 60 und 90 Prozent der im Haus für Heizung verbrauchten Wärmemenge. Der Rest sind Wärmeverluste des Heizkessels und der Rohranlage.

Sinkt der an den Heizkörpern gemessene Wärmeanteil aber unter 43 Prozent, dann haben wir den Rohrwärmefall. Ob nun durch schlecht gedämmte Heizungsrohre oder über andere Wege Wärme unkontrolliert »verschwindet«, ist egal. Wenn nur ein geringer Anteil der ins Haus eingespeisten Wärmemenge bei den Nutzern messtechnisch erfasst wird, dann ist eine Kostenverteilung auf Basis der an den Heizkörpern festgestellten Wärmemengenverbräuche technisch gesehen grober Unfug.

Als extremster Wert haben wir von einem Haus erfahren, in dem nur drei Prozent der Wärme über die Heizkörper in die Wohnungen gelangten. Eine Heizkostenverteilung nach Verbrauch auf dieser Basis würde zu einer völlig unsinnigen Kostenumlage führen: Während einige Mietparteien nur wenige 100 Euro Jahresheizkosten haben, hätten andere etwa das Zehnfache zu bezahlen! Hier greift die VDI 2077 ein.

Durch das Hinzufügen von der Wohnfläche abhängiger »Rohrwärmeeinheiten« wird der Flächenanteil bei der Umlage der Heizungskosten erhöht. Je kleiner das Verhältnis der Summe der an den Heizkörpern gemessenen Wärmemengen zu der in das Haus für Heizung eingespeisten Wärmemenge ist, desto mehr Rohrwärmeeinheiten werden auf alle Mieter umgelegt. Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass bei sehr geringen Erfassungsraten eine Kostenumlage nach Verbrauch unsinnig ist. Die Kosten müssen dann nach Wohnfläche verteilt werden. Mieter haben das Recht, ihre Heizkostenrechnung um 15 Prozent zu kürzen. Der Unterschied in den Längen der Steigrohre bringt nur einen geringen Anteil zur fehlerhaften Kostenumlage.

Für die Beratung betroffener Mieter ist die Frage interessant, ob der Rohrwärmefall Folge eines Mangels der Heizungsanlage und/oder der Wärmemengenerfassung ist. Die VDI 2077 gibt Hinweise, was zu tun ist, um das Problem Rohrwärme zu minimieren. Technisch gesehen ist es unstrittig ein Mangel, wenn die Rohrleitungen und nicht die Heizkörper Wärme unkontrolliert abgeben.

HARTMUT HÖHNE

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