Rechtsschutz für Spitzel-Nazi

Thüringer Rechtsextremist genoss »Immunität«

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.
Gerade weil die Innenminister zur Vorbereitung eines NPD-Verbots die Verfassungsschutz-V-Leute in der Führung der Nazi-Partei abschalten wollen, sei das Spitzelsystem grundsätzlich unersetzlich, heißt es. Bizarres über die Arbeit mit den rechtsextremistischen Spitzeln wurde nun aus Thüringen bekannt.

Die Erfurter Landesregierung mag es zwar nicht gern hören, doch hier nahm mit dem Zusammenschluss von Neonazis zum Thüringer Heimatschutz (THS) seinen Anfang, was letztlich im Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und der Mordserie der »Zwickauer Zelle« endete. Immer dabei - das Landesamt für Verfassungsschutz, das seinen Namen nicht verdient.

Ab 1994 führte das Amt im THS zwei V-Leute. Einer hieß Tino Brandt, war einer der Gründer dieses Netzwerkes »Freier Kameradschaften" und Vizechef der Landes-NPD. Er bildete zudem den »Fränkischen Heimatschutzbund«, organisierte Nazi-Konzerte, schrieb in Hasspostillen, reiste zum Ex-Bundeswehr-Offizier Dr. Claus Nordbruch nach Südafrika, um ein Schießtraining zu absolvieren. In seiner Zeit als V-Mann kassierte Brandt über 200 000 D-Mark Spitzellohn - also gut 2300 D-Mark monatlich.

2001 flog seien Nebentätigkeit auf. Bis dahin genoss er - wie eine Antwort des Erfurter Innenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht - eine Art juristische Immunität. Es gab Anklagen wegen Landfriedensbruch - sogar im besonders schweren Fall - , man erwischte ihn mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, er leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, man warf ihm Verstoß gegen das Waffengesetz vor, eröffnete Verfahren wegen Volksverhetzung... Konsequenzen? Keine! Das Innenministerium schreibt über Brandt, den V-Mann des Verfassungsschutzes: »Eine detaillierte Aufstellung seiner Beteiligung an verfassungsfeindlichen Aktionen ist angesichts der Dauer und des Umfangs seiner Aktivitäten nicht möglich.«

»Die Institutionalisierung des Verfassungsschutzes als ein nach innen gerichteter Nachrichtendienst kann als gescheitert angesehen werden«, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landesamtes. Den brachte die Linksfraktion in dieser Woche in die Parlamentsdebatte ein. Statt Geheimdienst wird ein transparentes, der Verfassung tatsächlich verpflichtetes Informations- und Dokumentationszentrum zum Schutz von Demokratie und Grundrechten vorgeschlagen.

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