Wenn Hass zu Krieg wird
UNO verweist auf Zusammenhang von Diskriminierung und Gewalt
Genf (epd/nd). Anlässlich des Welttages zur Beseitigung der Rassendiskriminierung an diesem Mittwoch erklärte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, in Genf, der Zusammenhang zwischen Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen und offener Gewalt sei in empirischen Studien nachgewiesen.
Dabei könne es sich um innerstaatliche wie auch um zwischenstaatliche Konflikte handeln, fügte Pillay hinzu. Als Beispiel nannte die Hochkommissarin das mittelamerikanische Guatemala. Der Rassismus gegenüber den Ureinwohnern sei eine Ursache eines jahrzehntelangen bewaffneten internen Konfliktes (1960 bis 1996) gewesen.
Zwischen dem Beginn der Diskriminierung und dem Ausbruch der Gewalt könnten Jahre oder Jahrzehnte liegen, betonte die südafrikanische Juristin Pillay. Die ersten Anzeichen des Hasses würden aber oft ignoriert, beklagte die frühere Kämpferin gegen das Apartheidregime in ihrer südafrikanischen Heimat.
Regierungen und Politiker müssten die frühen Signale ernst nehmen und aufkommenden Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung bekämpfen. Die gleichberechtigte Teilnahme am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben dürfte nicht von der Hautfarbe, dem ethnischen Hintergrund oder der Nationalität abhängen, verlangte Pillay.
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen erklärte 1966 den 21. März zum »Internationalen Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung«. Hintergrund war das blutige Vorgehen der südafrikanischen Sicherheitskräfte gegen schwarze Anti-Apartheid-Demonstranten am 21. März 1960 in Sharpeville, bei dem die Polizei 69 Schwarze erschoss.
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