Grundmiete einschließlich Betriebskosten

Mietminderung

  • Lesedauer: 1 Min.
Wurde die Miete gerechtfertigt vom Mieter gemindert, muss dass auch bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter berücksichtigt werden.

Bemessungsgrundlage einer Mietminderung nach § 536 BGB ist immer die Grundmiete einschließlich der kalten und warmen Betriebskosten, unabhängig davon, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung geschuldet werden.

Daraus folgt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass bei der Jahresabrechnung über die Betriebskosten die gerechtfertigte Mietminderung auch dafür gilt. Auch eine mögliche Nachzahlungsforderung des Vermieters muss um die Minderungshöhe gekürzt werden. Erst nach der Betriebskostenabrechnung steht deshalb die endgültige Höhe der Mietminderung fest.

Entsprechend dem BGH-Urteil sind Vermieterforderungen so zu berechnen: Ausgangspunkt ist die geschuldete Jahresnettomiete. Dazu kommen die vom Vermieter abzurechnenden Betriebskosten. Davon sind die gerechtfertigten Minderungsbeträge abzuziehen.

Der Deutsche Mieterbund erklärte dazu, dass damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen worden sei. Mieter können nach diesem Urteil besser erkennen, wie ihre Mietminderung zu berechnen ist. Jetzt sollten sie ihre Betriebskostenabrechnungen besonders sorgfältig prüfen, damit die geminderten Beträge nicht durch eine »Hintertür« wieder einkassiert werden. Vermieter müssen die geminderten Beträge zu ihren Lasten berücksichtigen.

BGH-Urteil vom 10. Mai 2011, Az. VIII ZR 223/10
Literaturtipp: »Wohnungsmängel und Mietminderung« des Deutschen Mieterbundes, erhältlich für 6 Euro bei örtlichen Mietervereinen und in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin, Spichernstr. 1.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.