Grundmiete einschließlich Betriebskosten
Mietminderung
Bemessungsgrundlage einer Mietminderung nach § 536 BGB ist immer die Grundmiete einschließlich der kalten und warmen Betriebskosten, unabhängig davon, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung geschuldet werden.
Daraus folgt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass bei der Jahresabrechnung über die Betriebskosten die gerechtfertigte Mietminderung auch dafür gilt. Auch eine mögliche Nachzahlungsforderung des Vermieters muss um die Minderungshöhe gekürzt werden. Erst nach der Betriebskostenabrechnung steht deshalb die endgültige Höhe der Mietminderung fest.
Entsprechend dem BGH-Urteil sind Vermieterforderungen so zu berechnen: Ausgangspunkt ist die geschuldete Jahresnettomiete. Dazu kommen die vom Vermieter abzurechnenden Betriebskosten. Davon sind die gerechtfertigten Minderungsbeträge abzuziehen.
Der Deutsche Mieterbund erklärte dazu, dass damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen worden sei. Mieter können nach diesem Urteil besser erkennen, wie ihre Mietminderung zu berechnen ist. Jetzt sollten sie ihre Betriebskostenabrechnungen besonders sorgfältig prüfen, damit die geminderten Beträge nicht durch eine »Hintertür« wieder einkassiert werden. Vermieter müssen die geminderten Beträge zu ihren Lasten berücksichtigen.
BGH-Urteil vom 10. Mai 2011, Az. VIII ZR 223/10
Literaturtipp: »Wohnungsmängel und Mietminderung« des Deutschen Mieterbundes, erhältlich für 6 Euro bei örtlichen Mietervereinen und in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin, Spichernstr. 1.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.