Schreibtisch für einen Schüler
Hartz IV
Die Berliner Richter gaben damit einer studierenden Mutter einer sechsjährigen Schülerin Recht. Die Mutter hatte für ihr Kind einen neuen Schülerschreibtisch für 120 Euro gekauft. Das Jobcenter sollte die Kosten erstatten, was aber abgelehnt wurde.
Das Sozialgericht urteilte: Die erstmalige Anschaffung eines Schülerschreibtisches gelte als »Erstausstattung« für die Wohnung und müsse vom Jobcenter übernommen werden. Es bestehe jedoch kein Anspruch auf neue Möbel. Der Mutter stünden daher 70 Euro zu. epd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.