Iraner kämpfen weiter gegen Bayern
Asylbewerber wehren sich gegen repressive Flüchtlingspolitik
Zehn Iraner hatten in Würzburg bis zur Osterwoche 17 Tage lang demonstrativ öffentlich gehungert und damit für Aufsehen gesorgt. Inzwischen hätten die Verantwortlichen beim Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) versprochen, ihre Fälle neu aufzurollen, erklärte ein Sprecher am Donnerstag auf nd-Anfrage. Unter dem Druck des Hungerstreiks hatte Mitte letzter Woche im Würzburger Rathaus ein Runder Tisch mit Flüchtlingen und Vertretern des BAMF, der Bayrischen Staatsregierung und der Stadt Würzburg stattgefunden.
Weil allerdings trotz dieser »vielversprechenden Wende« die strukturellen Probleme und Missstände in der Unterkunft der Iraner weiter bestünden, gehe der öffentliche Protest weiter. »Asylverfahren ziehen sich teils über Jahre hin. Die psychische Belastung einer solchen Hängepartie, an der für die Menschen oftmals die einzige Hoffnung hängt, ist enorm«, stellt das Würzburger Bündnis für Zivilcourage fest.
Da es den Protestierenden nicht nur um ihre persönliche Anerkennung als politische Flüchtlinge, sondern auch um eine »Behebung der Missstände der gesetzgebenden Politik« gehe, hatten die Flüchtlinge am Runden Tisch ihre Forderungen an die politischen Entscheidungsträger auf allen Zuständigkeitsebenen bekräftigt. So verlangen sie eine drastische Verkürzung der Dauer der Antragsbearbeitung beim BAMF ebenso wie die Abschaffung des Systems der Gemeinschaftsunterkünfte, der Residenzpflicht und der Praxis der Zuteilung von Essenspaketen. Alle Asylbewerber müssten auf einen Anwalt und einen zertifizierten Dolmetscher zurückgreifen können, Zugang zu professionellen Deutschkursen, zum Arbeitsmarkt und zu Bildungseinrichtungen sowie zu einem Arzt ihrer Wahl erhalten.
»Das reichste Bundesland hat mit die schärfste Asylpolitik«, kritisiert auch die Würzburgerin Eva Peteler, die ehrenamtlich ein Flüchtlingsmagazin und eine Website mit dem Titel heimfocus.net herausgibt. In Bayern werde Politik unter dem Motto »Flüchtlinge sind nicht zu integrieren« betrieben. Statt des rechtsstaatlichen Grundsatzes »Im Zweifel für den Angeklagten« gelte hier eher das Motto »Im Zweifel gegen den Flüchtling«. Dies sei mit der im Grundgesetz verankerten Menschwürde nicht vereinbar.
Bei der Durchführung setze die Staatsregierung auf Zwangsunterbringung in landesweit etwa 130 Gemeinschaftsunterkünften, so Eva Peteler. Einige befänden sich in abgelegenen Landstrichen ohne öffentliche Verkehrsanbindung. So werde eine Integration in die Gesellschaft gezielt verhindert. Den betroffenen Flüchtlingen bringe der Alltag permanente Demütigung, Kontrolle und Entmündigung.
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