Policendarlehen - so etwas gibt es?
Wer unerwartet in einen finanziellen Engpass gerät oder kurzfristig eine höhere Geldsumme benötigt, denkt zuerst an einen Bankkredit. Besitzer einer Lebensversicherung haben jedoch eine Alternative, mit der sie bares Geld sparen können: ein Policendarlehen. Was es damit auf sich hat - das erklärt die Expertin der ERGO-Versicherungsgruppe AG,Tatjana Höchstödter.
Was ist ein Policendarlehen?
Versicherte können ihren Lebensversicherungsvertrag beleihen. Sie erhalten sozusagen eine Vorauszahlung auf die Versicherungssumme. Für diese Vorauszahlung müssen die Kunden dem Versicherer einen Zins zahlen. Das Policendarlehen funktioniert bei allen Produkten, die eine Auszahlung zum Ablauf vorsehen: Dazu zählt neben der Kapitallebensversicherung auch die private Rentenversicherung. Bei einer reinen Risikolebensversicherung ist ein Policendarlehen dagegen nicht möglich. Das geliehene Geld können die Kunden später in ihren Vertrag zurückzahlen. Es kann aber auch mit der Auszahlung verrechnet werden, wenn der Versicherungsfall eintritt oder der Vertrag endet.
In welchen Situationen kann es sinnvoll sein, eine Lebensversicherung zu beleihen?
Zu einem finanziellen Engpass kann es schnell kommen: Etwa bei unerwarteter Arbeitslosigkeit oder einer teuren Reparatur am Familienauto. Wer dann kurzfristig Geld braucht, zahlt für einen Bankkredit oft hohe Zinsen. Ein Policendarlehen ist meist günstiger. Außerdem sind keine Sicherheiten und keine Bonitätsprüfung notwendig. Daher wird dieser Kredit auch nicht bei der Schufa eingetragen. Der Hinterbliebenenschutz und die Altersvorsorge bleiben erhalten - abzüglich der Darlehenssumme. Darum kann ein Policendarlehen in einer finanziellen Notlage auch eine sinnvolle Alternative zu Kündigung oder Rückkauf einer Lebensversicherung sein.
Unter welchen Voraussetzungen können Besitzer eines Lebensversicherungsvertrags ein Policendarlehen erhalten?
Ein Policendarlehen ist in der Regel unproblematisch erhältlich - und damit eine echte Alternative zum Bankkredit. Ein paar Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein: So muss für die Darlehensgewährung bereits ein Vertragsguthaben vorhanden sein. Meist darf die Darlehenssumme diesen bereits angesparten Betrag nicht übersteigen. Sind im Vertrag unwiderruflich bestimmte Bezugsberechtigte festgelegt, müssen diese dem Darlehen zustimmen. Staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Verträge können im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen ohne Förderung nicht beliehen werden.
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