Die neuen Rechte für Telefonkunden
Einfacher Anbieterwechsel und Mitnahme der alten Telefonnummer
● Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
● Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit 3-Monate-Frist. Bislang waren sie auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.
● Mindestvertragslaufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages darf künftig maximal 24 Monate betragen. Zudem sind Anbieter verpflichtet, auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten.
● Kostenkontrolle: Wie schon jetzt bei Festnetzrechnungen können Kunden künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. Handybesitzer können außerdem die Zahlungsfunktion ihres Telefons komplett sperren lassen. Auch sollen sie bestimmte Vorwahlen (wie die teuren 0900-Nummern) komplett sperren lassen können. Detaillierte Fragen zur Rechnung müssen Unternehmen künftig per kostenloser Hotline beantworten.
● Internetgeschwindigkeit: Anbieter schneller Internetanschlüsse müssen künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur darf überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten.
● Ortungsdienste: Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt, muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren (bislang nur alle fünf Mal). Zudem müssen Verbraucher der Nutzung des Ortungsdienstes schriftlich zustimmen.
● Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, sowie Hotlines mit Festnetz- oder Handynummer. Zudem müssen Kunden über die voraussichtliche Wartezeit und Art der Abrechnung informiert werden.
● Übergangsfrist: Für die Warteschleifenregel gilt eine Übergangsfrist. In drei Monaten müssen die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen kassieren. In einem Jahr müssen Warteschleifen gänzlich kostenlos sein. Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr noch nicht Pflicht.
● Sparen bei Hotlines: Schon jetzt kann man bei Hotline-Anrufen sparen, indem man die teuren Sonderrufnummern umgeht (alternative Festnetznummern im Internet unter www.0180.info).
● Call-by-Call: Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August in Kraft. AFP/nd
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