Assange darf an Schweden ausgeliefert werden

Urteil in London zuungunsten des Wikileaks-Mitbegründers

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Die schwedische Justiz will die Auslieferung des Internetaktivisten und Wikileaks-Mitbegründers Julian Assange innerhalb von zehn Tagen durchsetzen. Das kündigte die zuständige Staatsanwaltschaft in Göteborg unmittelbar nach dem Ja für die Auslieferung durch das höchste britische Gericht in London an.

London (AFP/nd). Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat am Mittwoch der Auslieferung des Wikileaks-Mitbegründers Julian Assange nach Schweden stattgegeben. »Der Antrag auf die Auslieferung von Herrn Assange wurde rechtmäßig gestellt, und seine Berufung gegen die Auslieferung wird entsprechend abgelehnt«, sagte Gerichtspräsident Nicholas Phillips.

Entscheidend für das Urteil des Obersten Gerichtshof in London war die Tatsache, dass die Richter die schwedische Staatsanwaltschaft mehrheitlich als Justizbehörde anerkannten, die somit befugt sei, einen Haftbefehl auszustellen. Assanges Verteidigung hatte argumentiert, dass der europäische Haftbefehl »ungültig« sei, da er von der Staatsanwaltschaft als parteiischer Instanz und nicht von einem Richter ausgestellt wurde.

Sofort nach Verkündung des Richterspruchs beantragte Assanges Anwältin Dinah Rose jedoch, dass der Fall in Großbritannien unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal neu aufgerollt wird. Dieses Material sei bei vorherigen Anhörungen außer acht gelassen worden, argumentierte Rose. Das Gericht billigte für einen solchen Antrag den Anwälten eine Frist von 14 Tagen zu, womit Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben wurde. Sollte Assanges Verteidigung mit dem Antrag keinen Erfolg haben, bleibt ihm noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Assanges selbst nahm am Mittwoch nicht an der Gerichtsverhandlung teil. Nach Angaben seines Unterstützers John Pilger steckte Assange im Stau. Der 40-jährige Australier war im Dezember 2010 in London festgenommen worden und wehrt sich seither gegen seine Auslieferung an Schweden.

Schwedens Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Er soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Assange bestreitet dies. Zwar gibt er zu, mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, beharrt aber darauf, dass dies einvernehmlich geschehen sei.

Assange sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Sein Enthüllungsportal Wikileaks hatte durch die Veröffentlichung Tausender vertraulicher US-Depeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Assange fürchtet, dass er letztlich an die USA ausgeliefert werden soll, wo ihm ein schwere Strafe drohen würde.

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