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WADA plant Olympiabann für Doping

Neue Regeln ab 2015

  • Lesedauer: 2 Min.

Dopingsünder müssen von 2015 an in besonders krassen Fällen mit einem Olympiabann rechnen. Im Entwurf ihres neuen Codes hat die Weltantidopingagentur WADA den entsprechenden Artikel 10.15 modifiziert. Unter besonderen Umständen, heißt es, könne ein Sportler im Falle von Doping mit einer »zusätzlichen Sperre« belegt werden. Diese würde jeweils für den kommenden vierjährigen Olympiazyklus - mit Sommer- oder Winterspielen - gelten. Dies teilte die WADA nach Ende ihrer zweiten Konsultationsphase über den neuen Antidoping-Kodex mit. Im November 2013 soll der neue, für alle Länder verbindliche Code auf der Weltkonferenz in Johannesburg verabschiedet werden und dann am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Wenn die Weltkonferenz zustimmt, geht die Osaka-Regel des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in den neuen WADA-Code ein - allerdings in modifizierter Form. Das IOC hatte 2007 in Japan beschlossen, Athleten, die des Dopings überführt und dafür mehr als sechs Monate für Wettkämpfe gesperrt wurden, automatisch von den nächsten Olympischen Spielen auszuschließen. Diese Bestimmung verstoße jedoch gegen den WADA-Code, entschied der Internationale Sportgerichtshof (CAS) am 6. Oktober 2011.

Die WADA begründete die Revision des Paragrafen mit dem Ziel der globalen Harmonisierung. Diese sei »gravierend unterminiert« worden, weil einzelne Länder ihre eigenen Regeln aufgestellt hatten. So hatte das britische BOA als einziges NOK eine lebenslange Strafe für Doper im Reglement verankert. Diese harte Sanktion war vom CAS Ende April ebenfalls gekippt worden.

Bei einem möglichen Olympiabann ist für die WADA künftig nicht mehr entscheidend, dass ein gedopter Athlet bereits eine Mindestsperre von sechs Monaten erhalten hat. Vielmehr müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden. Außerdem müsse das »Ausmaß der Schuld« des Sportlers oder die »substanzielle Hilfe« durch andere Personen bewertet werden. dpa

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