Merkels Maskottchen

SPD und Grüne stimmten Fiskalpakt zu

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung hat sich am Donnerstag mit SPD und Grünen auf den EU-Fiskalpakt geeinigt. Damit ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag gesichert, im Bundesrat steht die Einigung noch aus, am Sonntag ist die nächste Länder-Verhandlungsrunde geplant. In beiden Kammern des Parlaments soll am Freitag in einer Woche abgestimmt werden.

Immer wieder war über den weißen Rauch orakelt worden, der in Anlehnung an die Papstwahl nun über dem Kanzleramt in Berlin herbeigesehnt wurde. Am Donnerstag wurde er gesichtet. Dabei akzeptierten Union und FDP einige Bedingungen: die Finanztransaktionssteuer und ein vorerst in seinen Konturen noch unklares Wachstumsprogramm für Europa, das sich auf »Maßnahmen für mehr Wachstum in Europa« reduziert hat. Um einen Kontinent ohne Schuld oder wenigstens mit weniger Schulden geht es angeblich auch, doch hierüber scheiden sich schon die Geister. Denn eine Tilgung der Schulden ist nur vage Perspektive; ein von SPD und Grünen gleichfalls geforderter Schuldentilgungsfonds ist nicht zustande gekommen. Die Koalition habe diesen Fonds als eine drohende Vergemeinschaftung der Schulden abgelehnt, wie Vizekanzler Philipp Rösler (FDP) formulierte.

Viel hing von dieser Einigung ab, denn anders als bei der Konklave in Rom dreht sich das Feilschen der Bundesregierung mit den zu einer Koalition der Willigen bereiten Parteien im Bundestag nicht um die Wahl eines Stellvertreters. Hier ging es um den Boss selbst, um Deutschland und seine Vorstellungen zur Läuterung Europas. Von einem »starken Signal Deutschlands an die Finanzmärkte« war denn auch sofort die Rede, und letztlich ist der Fiskalpakt ja das Dekret zur Übernahme der deutschen Krisenpolitik in Resteuropa.

Diese ist nach Auffassung nicht nur der LINKEN, aber dieser als einziger Bundestagspartei, das Rezept zur weiteren Verarmung großer Teile der Bevölkerung in den Teilnehmerländern sowie zu einem einmaligen Demokratieabbau, weil die Bevölkerungen nicht gefragt, die Parlamente übergangen werden und das Gesetzeswerk, einmal beschlossen, auch nicht mehr zurückgeholt werden kann. Eine von der LINKEN angekündigte Klage beim Bundesverfassungsgericht kann nur im kurzen Zeitraum zwischen Parlamentsbeschluss und Ratifizierung eingereicht werden. Entscheidend ist hier die Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck nach der in Bundestag und Bundesrat geplanten Abstimmung am 29. Juni. Zum Unmut von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bat das Bundesverfassungsgericht Gauck am Donnerstag schon mal um eine Frist, um den angekündigten Antrag auf Einstweilige Verfügung prüfen zu können. Dieser deutete seine Bereitschaft hierzu an.

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