Wirksam oder nicht wirksam?
BGH-Urteil zur Staffelmietvereinbarung
Im Mietvertrag war zur Staffelmiete vereinbart: »Die Miete staffelt sich wie folgt: ab 1.9.2003 863,14 ... ab 1.9.2012 1126,25 Euro. Bei Weiterbestehen des Mietverhältnisses nach dem 31.8.2013 staffelt sich die Miete jährlich um drei Prozent.«
Der klagende Mieter hielt diese Vereinbarung für unwirksam, weil für die Zeit ab September 2013 keine konkreten Geldbeträge genannt, sondern ein Prozentsatz aufgeführt wurde.
Der BGH differenzierte: Die Staffelmietvereinbarung sei für die ersten zehn Jahre wirksam. Sie sei zwar, soweit sie über zehn Jahre hinausgehe, unwirksam, weil die jeweilige Erhöhung für diesen Zeitraum im Prozentsatz ausgewiesen sei. Diese »Teilnichtigkeit« führe aber nicht zur Gesamtnichtigkeit der Vereinbarung, weil die Mietvertragsparteien sie, soweit sie die ersten zehn Jahre betreffe, auch ohne den nichtigen Teil abgeschlossen hätten. Die Staffelmietvereinbarung ist in diesem Fall deshalb gemäß § 139 BGB für die ersten zehn Jahre, in denen sie den Anforderungen des § 557 a BGB genügt, wirksam, jedoch für die nachfolgende Zeit unwirksam.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.