Strahlen und Strampeln
RAND II: rote Liste
Wenn‘s brennt, wird‘s rot. Rot ist die Gefahr, die sich an den Himmel schreibt, wenn Feueralarm ausbricht. So bekamen auch die Listen ihren Namen, der mit der Zeit eine gewisse grassierende Kraft erhielt: Rote Listen - sie sind das Gebots-Genre der verunsicherten Stunde.
Nun gibt es eine neue rote Liste. Der Deutsche Kulturrat gibt sie heraus, sie summiert bedrohte Einrichtungen in Deutschland. In jeder Ausgabe der vom Rat herausgegebenen Zeitschrift »Politik & Kultur« sollen gefährdete oder bereits geschlossene Institutionen, Vereine und Programme, präsentiert werden. Die ersten Vier: die Theaterburg Roßlau in Sachsen-Anhalt, die bereits geschlossen werden musste; das Archiv der Jugendkulturen in Berlin, das dringend einer Regelförderung bedarf; dazu die Nordwestdeutsche Philharmonie Herford und das Kino »Streit‘s« in Hamburg - beide akut vom Aus bedroht.
Es bleibt stets ein schmerzhafter Widerspruch - zwischen den Glanzpunkten einer Kulturbewahrung, wie sie sich zufällig zeitgleich in der Wiedereröffnung des Weimarer Goethe-und-Schiller-Archivs offenbart, und jenen Elendszeichen vom Rande, die von Armut und Niedergang erzählen. Ein unmittelbarer Vergleich von Bedeutung und also staatlicher, kommunaler Zuwendungsenergie verbietet sich - und doch bildet dies alles ein Beziehungsgeflecht, in dem sich der Stand einer öffentlicher Kultur ausbildet: Es gibt ein jederzeitiges - auf unserer heutigen Feuilletonseite ablesbares - Simultangeschehen aus Hochfeier (Weimars Archiv etwa), mühsamer Existenzpflege (zum Beispiel das »Randfestival« von Zepernick) und hoffentlich aufhaltsamem Niederwurf (die rote Liste des Kulturrats).
Probleme, Schwierigkeiten bei der Ausformung einer farbigen Kulturlandschaft machen große und größte Kulturereignisse nicht kleiner. Aber jedes Strahlen im Zentrum der Gelder und der Gunst sollte jene Schatten nicht verdrängen, die von den strampelnden Rändern hereinfallen. Und die auch nur um Aufmerksamkeit bitten - für ein Licht, das sich seiner geringen, aber doch ebenso gültigen Kraft nicht schämen will.
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