Schnüffeln nach Paragraf 129

Hauptsache ermitteln

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Der Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt als Relikt aus den Zeiten der Roten Armee Fraktion (deshalb auch »Lex RAF« genannt) und ist seit seiner Verabschiedung 1976 heiß umstritten. Denn er war ein Novum im deutschen Strafrecht. Ab sofort war es möglich, Menschen zu verurteilen, auch ohne dass sie einen konkreten Rechtsverstoß begangen hatten.

Paragraf 129a stellt allein die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe, die die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates beseitigen will. Dazu zählen Gruppierungen, die mindestens aus drei Personen bestehen und darauf gerichtet sind, schwerste Straftaten wie Mord, Totschlag, Völkermord sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit zu begehen. Auch die Unterstützung oder Werbung für solche »kriminelle Vereinigungen« wie etwa das Drucken von Flyern fällt darunter. Seit 1987 gehören der gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiff- und Luftverkehr und die Zerstörung von öffentlichen Bauwerken oder Fahrzeugen der Bundeswehr und Polizei ebenfalls zum Straftatbestand. Durch dieses Konstrukt haften prinzipiell alle für die Taten, die einer Vereinigung zugerechnet werden - unabhängig davon, ob ihnen die Einzeltat nachweisbar ist. Höchststrafe: bis zu zehn Jahre Haft.

Von Kritikern wird der Paragraf 129 als »Schnüffel- oder Gummiparagraf« bezeichnet, da er weitreichende Möglichkeiten zur staatlichen Überwachung beinhaltet, von denen die Betroffenen oft keine Kenntnis haben oder erst Jahre später erfahren. Dazu gehören die großflächige Überwachung von Handydaten, Rasterfahndungen, Razzien und Beschlagnahmungen. So drangen im Nachspiel des G8-Gipfels im Jahr 2007 Polizisten in etwa 40 Wohnungen und Büros linker Projekte ein und sicherten Unterlagen. Zu einer Anklage gegen die 18 Globalisierungskritiker ist es nie gekommen. Grundsätzlich werden fast 97 Prozent aller Ermittlungsverfahren - oft nach langer Zeit - eingestellt.

Laut einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion wurden im vergangenen Jahr 37 Telefonanschlüsse sowie 11 E-Mail-Postfächer überwacht und 15 Durchsuchungen angeordnet. In keinem der Fälle kam es zu einer Verurteilung.

Christin Odoj

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