Dresdner 129er Verfahren eingestellt
Keine kriminelle Vereinigung im Haus der Begegnung
Berlin (nd-Drescher). Die Verfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Betroffenen der Razzia im Dresdner Haus der Begegnung am 19. Februar 2011 wurden eingestellt. Dies teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft laut dem Bündnis »Dresden nazifrei« in entsprechenden Schreiben diese Woche mit. Seit 16 Monaten war letztendlich ohne Ergebnis gegen rund 20 Personen ermittelt worden. »Viel zu spät, aber letztlich folgerichtig sind die jetzigen Einstellungen ergangen. Es gab schließlich nicht den Hauch eines Ermittlungsansatzes«, so Franziska Radtke, Sprecherin des Bündnisses.
Im Februar letzten Jahres war in Dresden zum zweiten Mal der Naziaufmarsch anlässlich des Jahrestags der der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg erfolgreich verhindert worden. Während die Blockierer sich bereits auf dem Heimweg befanden oder in der Stadt den Erfolg feierten, wurde das Haus der Begegnung von einem Spezialkommando der Polizei gestürmt. Alle Anwesenden wurden festgesetzt, Computer, Mobiltelefone und Speichermedien beschlagnahmt.
Mit den Einstellungen ist jedoch nur rund die Hälfte der Fälle im Zusammenhang mit dem 19. Februar vom Tisch. Weitere mehr als 20 Verfahren nach Paragraf 129 sind noch offen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, organisiert Nazis angegriffen zu haben. Das Bündnis hält diese »Verfahren lediglich für ein Konstrukt, das gezielt entwickelt wurde, um umfangreiche Strukturermittlungen gegen Linke vornehmen zu können«, so Radtke.
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